Hallo Ihr Alle,
wer kann uns helfen?
Wir haben einen Lohnauftrag (von einer Betreuerin/Verwalterin) einer alten Dame im Alter von 93 Jahren,
die im Altenheim lebt bekommen. Die Person die dort eingestellt werden soll, soll der Dame Gesellschaft leisten, Vorlesen, Spazieren gehen etc..
Nun sind die Meinungen unterschiedlich:
Ich meine das ist kein Lohn und sollte über die Pflegekasse, evtl. Haushaltsscheckverfahren laufen (aber nicht sicher, weil im Heim lebend). Die Vorstellung wir würden alle Rentner die Gesellschafter beanspruchen, als Arbeitgeber anmelden, BNR vergeben etc. geschwiege die Lohnkosten.
Meine Kollegin würde dieses als Lohn anlegen, anmelden und abrechnen.
Was meint Ihr dazu?
Vielleicht hat jemand von Euch schon so einen Fall auf dem Tisch gehabt?
Danke im Voraus....
LG Hanni
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin!
Was alles über die Pflegekasse oder sonstigen Trägern übernommen werden kann sollten Sie bzw. die Angehörigen / Betreuerin bei den Infoanbietern anfragen.
Unterstützung erhalten Sie u.a. beim
- Amt für soziale Dienste
- den Krankenkassen selber
- Pflegekasse
- Im Heim selber könnte ebenfalls Wissen vorhanden sein.
- Internet ?!
Zum Thema Lohnauftrag:
Wer hat den Auftrag bei wem aufgegeben?
Was genau wurde in Auftrag gegeben.
Momentan könnte ich mir viele Konstellationen vorstellen. Wenn Sie allerdings einen Auftrag haben, stellen Sie doch auch eine Rechnung aus oder nicht? Was sind Sie bzw ist ihre Firma (Pflege-Dienstleister / Personalvermittler)?
mfg Torsten
Aus meiner Sicht entweder HH-scheckverfahren oder alternativ Minijob.
Aber auch das HH- Scheckverfahren muss jemand abrechnen, die alte Dame wird das wohl nicht mehr selbst können, daher Auftrag von der Betreuerin nehme ich an.
HH-scheckverfarhen habe ich auch schon für Mandanten gemacht, weil es günstiger ist als den Lohn via 450 EUR Job abzurechnen.
Guten Morgen,
erstmal danke für die Antwort.
Den Auftrag hat uns die Verwalterin der alten Dame gegeben und wir sind ein Steuerbüro.
Internet, Krankenkassen.....schon probiert, sind auch keine 100%igen Aussagen.
LG H.Hannemann
Guten Morgen,
HH- Scheckverfahren geht wohl nicht wenn man im Altenheim lebt, lt. Aussage Minijobzentrale.
LG H.Hannemann
Hängt dann vermutlich am eigenen Haushalt, müsste man rechtlich prüfen ob die Minijobzentrale Recht hat.
Wenn ja , dann bleibt ja nur geringfügigkeit oder alternativ falls es passen sollte kurzfr. Beschäftigung.