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Betriebliche Altersvorsorge und Kurzarbeit

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letzte Antwort am 17.04.2020 10:24:28 von Verena_Heinlein
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Hanieski
Beginner
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Eine Entgeltumwandlung während Vollausfall KUG kann nicht abgerechnet werden, dann also auch nicht der Abzug der bAV. Kann ich diesen als NBA separat ausweisen?

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
720 Mal angesehen

Hallo,


eine Abrechnung der bAV ist auch während der Kurzarbeit möglich. Wenn allerdings ein Vollausfall vorliegt, ist eine Entgeltumwandlung nicht mehr möglich, da es sich beim Kurzarbeitergeld nicht um Arbeitsentgelt, sondern um eine Lohnersatzleistung handelt.


Bitte sprechen Sie mit dem Arbeitnehmer bzw. dem Versicherungsunternehmen, ob die Entgeltumwandlung weiterhin bezahlt werden soll. Falls ja, können Sie einen Netto-Abzug über die Bewegungsdaten erfassen. Sollte kein Lastschriftauftrag bestehen, erfassen Sie zusätzlich über Personaldaten | Individuelle Überweisung die Bankverbindung des Versicherungsunternehmens.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 17.04.2020 10:24:28 von Verena_Heinlein
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