Moin,
kurze Frage in die Runde: Wir arbeiten mit der betrieblichen Personalnummer, da wir diese in Vor- und Folgesystemen benötigen.
Bei den rückübertragenen Auswertungen ist diese im Adress-Feld zu sehen. Bei den per Post an die Mitarbeiter versandten Abrechnungen wird der Platz dort für die Porto-Angaben verwendet. Wo finden die MA denn dann ihre betriebliche Personalnummer? (Und auch die Abteilungs-Nummer wird nicht mehr mit ausgegeben).
Da die MA diese Nummer aber für Anfragen und die Beantragung eines Dienstrades benötigen, bin ich auf die Angabe der Nummer auf der Abrechnung angewiesen. (Und nein, es ist keine Option, diese nochmals irgendwo in der Auswertungssteuerung der MA zu hinterlegen bei mehr als 1.200 MA).
Danke und Grüße aus Hamburg
Liebe DATEV ... irgendeine Idee zum angesprochenen Thema?
Hallo,
die betriebliche Personalnummer kann nur auf den Brutto-/Nettoabrechnungen ausgegeben werden, die per Rückübertragung bereitgestellt werden.
Zum Hintergrund:
Der Andruck der betrieblichen Personalnummer erfolgt in der ersten Adresszeile rechts.
Lt. Vorgabe der Deutschen Post dürfen aber maximal nur 26 Zeichen in der ersten Zeile angedruckt werden, da daran anschließend der QR-Code für die Freimachung aufgedruckt wird.
Deshalb wird beim Auftragsversand die betriebliche Personalnummer nicht angedruckt, da diese vom QR-Code überschrieben würde.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Das ist aber extrem unglücklich gelöst, liebe DATEV. Denn das bedeutet ja, dass die MA ihre betriebliche Personalnummer nicht kennen (können) und wir entsprechend viele Nachfragen bekommen.
Kann man bitte mal prüfen, ob man den Platz, an dem immer "Probeabrechnung" angedruckt wird, nicht für den Ausweis dieser Nummern verwenden kann. Und "Probeabrechnung" dann gern quer als "Wasserzeichen" über die Abrechnung (womit dann eine mißbräuchliche Verwendung noch eher ausgeschlossen werden kann).
Hallo,
gern haben wir geprüft, ob es eine Möglichkeit gibt, die betriebliche Personalnummer an anderer Stelle anzudrucken.
Mein Kollege Wolfgang Stein hat ja schon den Hintergrund erläutert, warum beim Auftragsversand an den Arbeitnehmer, kein Andruck erfolgen kann.
Aufgrund der zahlreichen Rahmenbedingungen (z.B. der Post), gibt es keine andere Möglichkeit.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihren Wunsch nicht umsetzen können.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Liebe Community,
vielleicht stehe ich auf dem Schlauch? ABER: Auch wir verwenden die betriebliche Personalnummer UND diese wird auch in den von DATEV versandten Brutto-Netto-Abrechnungen ausgegeben: Im Adressfeld über dem Namen des Mitarbeiters, über der Abteilungsnummer und über der Personalnummer; unter der Beraternummer/Mandantennummer.
Unsere betriebliche Personalnummer ist allerdings dreistellig und passt vielleicht gerade deswegen noch mit drauf?
Viele Grüße und einen schönen Tag.