Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit meinen Buchungsbeleg bei KUG.
Ich habe unter Kto. 1544 Forderung an Bundesagentur die SV-Beiträge doppelt drin.
Einmal die Gesamtsumme (KUG + SV-Beiträge) und einmal nur die SV-Beiträge.
Mein Kto. 8605 Sonst. betriebl. Erträge stimmt allerdings.
Hier ist einmal KUG und einmal SV-Beiträge ausgewiesen.
Die Summe meines Buchungsbelegs geht aber auch auf.
Kann mir ggf jemand helfen was ich falsch gemacht habe.
Ich hatte die Konten eigentlich so angelegt wie es in der Schulung gesagt wurde.
Danke Nadine
Bei mir taucht 8605 gar nicht auf. Die KUG-Konten sind wie im Anhang kontiert.
Hallo Nadine,
auf dem Buchungsbeleg wird bei Ihnen die Forderung an die Bundesagentur für Arbeit in Bezug auf das Kurzarbeitergeld doppelt verbucht.
Die doppelte Verbuchung liegt vermutlich an der Kontierung der Lohnart 5000 "Kurzarbeitergeld".
Gehen Sie wie folgt vor:
1. Standard-Kontierung prüfen
- Kanzlei | Finanzbuchführung | Kontenrahmen... wählen.
- Entsprechenden Kontenrahmen (z.B. DATEV SKR 03) auswählen.
- In der Registerkarte "Kontierung Lohnarten" prüfen, welches Fibu-Konto standardmäßig für die Lohnart 5000 voreingestellt ist (z.B. Konto 4100 „Löhne und Gehälter“, Aufwandskonto).
2. Ihre Kontierung prüfen
- Mandantendaten | Finanzbuchführung | Kontierung Lohnarten wählen.
- Lohnart 5000 prüfen und entsprechendes Fibu-Konto aus Schritt 1 hinterlegen.
Vermutlich ist dort das Forderungskonto 1544 „Forderung gegenüber Bundesagentur“ hinterlegt. Achten Sie auf die korrekte Kontierung in allen Fibu-Mitarbeitergruppen.
3. Buchungsbeleg neu erstellen
- Mandant | Programmverbindungen | Buchungsbelege erstellen und übergeben wählen.
- Symbol "grünes Plus" wählen und den entsprechenden Monat hinterlegen.
- Nach Bestätigung der Maske mit "OK" wird der Buchungsbeleg neu erstellt und kann erneut übergeben werden.
Standardmäßig wird das Konto 8605 „Sonst. Erträge betriebl. und regelmäßig“ in den Sonstigen Konten als Ertragskonto für die SV-Erstattung Kug / Quarantäne Erstattung Kug / Quarantäne und Erstattung Krankengeld in Höhe Kug verwendet.
Viele Grüße
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG
Haufe Finance Office sagt genau das Gegenteil:
Bei Beantragung von Kurzarbeitergeld durch den Arbeitgeber geht dieser bis zur Erstattung durch die Agentur für Arbeit in Vorleistung. Nach Beantragung des Kurzarbeitergeldes und mit monatlicher Zahlung an den Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit eine Forderung. Diese bucht er auf das Konto "Sonstige Vermögensgegenstände" 1500 (SKR 03) bzw. 1300 (SKR 04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt" 1740 (SKR 03) bzw. 3720 (SKR 04).
Das Kurzarbeitergeld stellt mithin nur einen durchlaufenden Posten für den Arbeitgeber dar.
Überweist die Arbeitsagentur den Betrag, erfolgt die Buchung auf das Konto "Bank" 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR 04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Sonstige Vermögensgegenstände" 1500 (SKR 03) bzw. 1300 (SKR 04).