Hallo zusammen,
Zahnarztpraxen gehören ja zum erweiterten Bezugskreis. Es stellt sich für mich die Frage, ob ein in Elternzeit befindlicher Mitarbeiter auch Anspruch auf diese freiwillige Arbeitgeberleistung hat - ich finde dazu
@J_D1 schrieb:Anspruch auf diese freiwillige Arbeitgeberleistung
Ist das nicht ein Widerspruch in sich?
Es tut mir Leid, aber das beantwortet die Frage nicht.
@Uwe_Lutz hat es ja bereits angemerkt. Da es eine freiwillige Leistung ist, gibt es von Seiten der Arbeitnehmer auch keinen Anspruch.
Da der Pflegebonus die Leistungen der Arbeitnehmer während der Corona-Pandemie honorieren soll, würde ich persönlich als AG diesen Bonus keinem zahlen, der sich in Elternzeit befindet und somit nicht gearbeitet hat.
Ich finde das beantwortet die Frage schon.. entweder ist es freiwillig.. dann kann der Arbeitgeber das selbst entscheiden (es sei denn, es ist ein Betriebsrat in der Praxis installiert.. der würde dem AG vielleicht auf die Finger hauen, wenn er mitbekommt, dass die freiwillige Zahlung nach Nasenfaktor geleistet wird).. oder es ist eine "Pflicht"-Zahlung.. dann stellt sich die Frage überhaupt nicht,
ok, ich habe mich da etwas schwammig ausgedrückt. Wenn es aber einen Arbeitgeber gibt, der zum erweiterten Personenkreis gehört, ist die Bonus-Zahlung an den Mitarbeiter, der sich in Elternzeit befindet dann auch steuerfrei?
In diesem Fall m.M.n. Ja.