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DÜ- EEL Kinderkrankengeld

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letzte Antwort am 14.04.2025 09:26:54 von Sabrina_Simmerlein
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HOEM_22
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich habe folgendes Problem:

 

Ein MA war in der Zeit von 19.03. bis 26.03.25 mit seinem Kind im Krankenhaus und es muss nun die DÜ-EEL Kinderkrankengeld zur Berechnung der Entgeltersatzleistung erstellt werden. Es handelt sich um einen Stundenlöhner. 

 

Nun zu meinem Problem:

 

Ich habe so weit alle benötigten Angaben in LODAS erfasst.

Unter SV - Allgemeine SV-Daten - AU Bescheinigung/Entgeltersatzleistung muss neben dem ausgefallenen laufenden SV-pflichtigen Brutto-Arbeitsentgelt der davon steuerfreie bzw. pauschal versteuerte Betrag angegeben werden. Wenn hier nichts angegeben wird, wird auch keine Bescheinigung erstellt. 

 

Meine Frage: Wie ermittle ich diesen Wert?

 

Vorab vielen Dank für eine hilfreiche Antwort!

 

 

 

 

lohnexperte
Fachmann
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Hallo @HOEM_22 ,

 


@HOEM_22  schrieb:

 

Ein MA war in der Zeit von 19.03. bis 26.03.25 mit seinem Kind im Krankenhaus und es muss nun die DÜ-EEL Kinderkrankengeld zur Berechnung der Entgeltersatzleistung erstellt werden.

 Sind Sie sicher, dass Sie eine DÜ EEL erstellen müssen? Meines Wissens wird der Entgeltausfall bei Mitaufnahme ins Krankenhaus bei Kindern (immer noch) nicht im elektronischen Verfahren gemeldet, sondern auf einem Papierformular der zuständigen Krankenkasse bescheinigt. Die Fehlzeit Krankengeld bei Mitaufnahme ins Krankenhaus ist hier nicht zutreffend; auch wenn das viele immer annehmen.

 

VG

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HOEM_22
Beginner
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Nachricht 3 von 7
137 Mal angesehen

Hallo,

 

bis dato (der MA ist jedes Jahr für ein paar Tage mit seinem Kind im KH) haben wir jeweils von der Krankenkasse des Mitarbeiters ein Dokument zum ausfüllen bekommen und den Lohnausfall so bescheinigt. Auf Rückfrage bei der Kasse wurde uns mitgeteilt, dass dies nun auf dem elektronischen Weg per DÜ zu übermitteln ist.

Die DÜ EEL Kinderkrankengeld wird erstellt, allerdings nur wenn im Feld "Davon  steuerfrei bzw. pauschalversteuert" ein Wert angegeben ist. 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@lohnexperte  schrieb:

 

 Sind Sie sicher, dass Sie eine DÜ EEL erstellen müssen? Meines Wissens wird der Entgeltausfall bei Mitaufnahme ins Krankenhaus bei Kindern (immer noch) nicht im elektronischen Verfahren gemeldet, sondern auf einem Papierformular der zuständigen Krankenkasse bescheinigt. Die Fehlzeit Krankengeld bei Mitaufnahme ins Krankenhaus ist hier nicht zutreffend; auch wenn das viele immer annehmen.

 

VG


Ja, hierfür muss eine DÜ EEL erstellt werden. Die Mitaufnahme ins Krankenhaus wird über Kinder-Krankengeld abgerechnet und auch entsprechend elektronisch gemeldet. Die ursprünglich mal geplante (und während der Papier-Zeit so umgesetzte) gesonderte Meldung wurde gestrichen und dies ins Kinder-KG "integriert" - außer, dass diese Tage nicht auf die Höchstzeit angerechnet werden.

Uwe_Lutz
Überflieger
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@HOEM_22  schrieb:

 

Unter SV - Allgemeine SV-Daten - AU Bescheinigung/Entgeltersatzleistung muss neben dem ausgefallenen laufenden SV-pflichtigen Brutto-Arbeitsentgelt der davon steuerfreie bzw. pauschal versteuerte Betrag angegeben werden.

 

 

 

 


Gab es denn steuerfreie/pauschal versteuerte Bezüge? Wenn nicht, würde ich mal versuchen, eine 0,00 einzutragen.

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HOEM_22
Beginner
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Nachricht 6 von 7
84 Mal angesehen

Hallo,

 

der MA hat im betreffenden Abrechnungsmonat folgende steuerfreien Bezüge:

 

Im Rahmen einer Nettolohnoptimierung (Entgeltumwandlung):

 

Mobilkostenzuschuss 

Festnetzkostenzuschuss

Miete Telekommunikation

 

Außerdem bezieht er noch Kurzarbeitergeld und  eine AG-finazierte bAV.

 

Bedeutet das, dass ich die gesamten st-freien Beträge in Summe in diese Spalte eintrage?

In der linken Spalte erfasse ich ja nur den tatsächlichen Brutto-Ausfall und in der rechten Spalte soll ja nur der davon anfallenden st-freie bzw. pauschal versteuerte Anteil erfasst werden.

 

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 7
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Hallo,


im Dokument 5303308 unter Punkt 3.5 finden Sie ein Beispiel, welchen Wert Sie im Feld "Davon steuerfrei bzw. pauschal versteuert" eintragen müssen.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 14.04.2025 09:26:54 von Sabrina_Simmerlein
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