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DEÜV Unterbrechungsmeldung

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letzte Antwort am 28.02.2017 15:30:05 von Monique_Müller
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rewe
Einsteiger
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Liebe Community,

ich habe die Buchhaltung vertretungsweise für einen Kollegen übernommen und gerade einen Brief von der Barmer bekommen, dass die Jahresmeldung von Ihnen nicht verarbeitet werden könne, weil in der Jahresmeldung keine Unterbrechung aufgeführt sei. Der Hintergrund: Der Arbeitnehmer war vom 7.11. bis 12.12. krankgeschrieben und aufgrund derselben Vorerkrankung erhielt er ab 28.11.16 keine Lohnfortzahlung mehr. In der Abrechnung für November (mit Lodas erstellt) ist auch vermerkt: "Unterbrechung: ab 28.11.16 Übergangsgeld bei Krankheit/ Kur". Auf der Abrechnung für Dezember ist dann vermerkt: "Unterbrechung bis 12.12.16". Der Unterbrechungszeitraum insgesamt überschreitet die Grenze von 4 Wochen, aber es wurde bis zum 28.11. eine Lohnfortzahlung gezahlt, so dass die vermerkte Unterbrechung auf den Lohnabrechnungen die 4 Wochengrenze unterschreitet und auch auf der Jahresmeldung nicht auftaucht. Hätte man die Unterbrechung anders wählen müssen?

VIELEN DANK für die Hilfe!

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
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Hallo,

um Ihnen eine Antwort geben zu können, ist eine Prüfung Ihrer Eingaben und erstellten Auswertungen notwendig.

Prinzipiell ist es so, dass Unterbrechungsmeldungen erst nach einem voll unterbrochenen Kalendermonat erstellt werden. Bitte stimmen Sie sich zunächst mit der Barmer ab und erfragen Sie, die zu schlüsselnden Fehlzeiten für den Arbeitnehmer. Sollten die bisher erfassten Abwesenheiten so stimmen, wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns.

Viele Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.02.2017 15:30:05 von Monique_Müller
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