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Darlehn Nennbetrag hat sich geändert!!!

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letzte Antwort am 07.11.2024 14:06:38 von Nina_Schöneweis
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ChRei
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
191 Mal angesehen

Hallo Zusammen

 

ein MA hat im Jahr 2022 ein AG Darlehn in Höhe von 15000 Euro erhalten. Nun hat sich herausgestellt, das nur 12500 Euro tatsächlich ausbezahlt wurden. Wie kann ich den Nennbetrag nun korrigieren? Ich habe leider weder in der Hilfe noch hier in der Community das Richtige gefunden

 

Viele Grüße! und Danke für Eure Unterstützung

Constanze_GM
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
168 Mal angesehen

Hallo,

Den Nennbetrag wirst Du rückwirkend nicht mehr korrigieren können. Da Änderungen nur bis ins Vorjahr rückwirkend gemacht werden können, würde ich es wohl so lösen, dass ich eine Sondertilgung per 01.01.2023 einpflegen würde in Höhe dieser besagten 2.500 €. Dann wurden halt für 2022 zuviel Zinsen gezahlt oder verbeitragt, jedoch ist das ein überschaubarer Zeitraum. Danach sollte das Programm eigentlich ab 01/2023 die Zinsen neu berechnen und auch den Restbetrag korrigieren.

 

Ich wünsche Dir viel Erfolg

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
83 Mal angesehen

Hallo,

 

im Dokument Darlehen an Arbeitnehmer erfassen - Beispiele für Lohn und Gehalt finden Sie eine Anleitung dafür, wie ein laufendes Darlehen aufgestockt werden kann.


Ich empfehle Ihnen, größtenteils wie unter Punkt "5 Laufendes Darlehen aufstocken" beschrieben vorzugehen.

 

Der einzige Unterschied besteht darin, dass Sie im neuen Vertrag den verminderten noch ausstehenden Restbetrag als Nennbetrag und Restbetrag erfassen.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 07.11.2024 14:06:38 von Nina_Schöneweis
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