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Deutsche Rentenversicherung Überprüfung Entgeltmeldung

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letzte Antwort am 12.07.2024 10:24:27 von Yaha
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Yaha
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ein ehemaliger Arbeitnehmer (Minijobber) hat oben genanntes Schreiben erhalten. Laut der Deutschen Rentenversicherung geht es um die Meldung vom 01.01.2024 bis 31.05.2024 Arbeitsentgelt 818,00 €.

"Diese Meldung ist unstimmig. Das beitragspflichtige Entgelt unterschreitet die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage. … Meldung überprüfen..."

 

Ich habe mir die genannten Monate angesehen und konnte keinen Fehler entdecken oder ich habe es übersehen.

Vom Arbeitgeber habe ich immer die Stunden vom 15. des Vormonats bis 14. des Abrechnungsmonats erhalten.

Daher gab es so gut wie immer im Abrechnungsmonat eine Nachberechnung für den Vormonat.

 

Ich mach das seit Jahren so und es gab noch nie Probleme. Das Schreiben habe ich das erstmal gesehen.

Vielleicht findet ihr einen Fehler?

 

Januar: 0,00 € (Nachberechnung Dezember 23).

Februar: Mit Nachberechnung aus Januar: 323,75 €: 15 % AG = 48,56 €, AN 3,60 % = 11,66 €

März: Mit Nachberechnung aus Februar: 318,75 €: 15 % AG = 47,81 €, AN 3,60 % 11,48 €

April: Keine Nachberechnung aus März: 75,00 €: 18,60 % aus 175,00 € = 32,55 €, 15,00 % aus 75,00 € = 11,25 €, Diff. 21,30 €

Mai: 0,00 €, Abmeldung zum 31.05.2024

 

Hintergrundinfo: Schätzverfahren hinterlegt.

 

Bei den anderen Minijobbern habe ich kein Schreiben erhalten oder es wurde dem Arbeitgeber nicht vorgelegt.

 

Wie soll ich hier weiterfahren?

jena
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 3
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Mindest-BMG sind 175 € pro Monat, also 5 (Januar bis Mai) x 175=875 €. Gemeldet wurden nur 818, daher kam der Brief.

 

So wie es aussieht, hat der Minijobber im Mai/April nicht gearbeitet. Ich hätte da eine unbez. Fehlzeit geschlüsselt mit der Folge, dass eine entsprechende Abmeldung erzeugt worden wäre, die Knappschaft sieht dann auch nur weniger Monate, damit alles schick.

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Yaha
Beginner
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Nachricht 3 von 3
159 Mal angesehen

Im April hatte er ja die 75 € erhalten und es wurden aus den 175 € der RV-Beitrag berechnet.

Und im Mai kein Entgelt. Es wäre also wohl besser gewesen ihn zum Ende April abzumelden?

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letzte Antwort am 12.07.2024 10:24:27 von Yaha
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