Ein Mandant möchte seinen Mitarbeitern statt des Tankgutscheins (50,-) das Deutschlandticket (49,-) zukommen lassen. Wenn ich das richtig einschätze, ist das für die Mitarbeiter ungünstig, da dann 12 x 49,- bei den Werbungskosten im Rahmen der ESt Erklärung gekürzt werden müssen (§ 3 Nr. 15 EStG).
Das wäre nur dann anders, wenn eine Gehaltsumwandlung vorliegen würde (siehe z.B. neueste Datev Info Fahrtkostenzuschüsse, Jobtickets und Firmen S. 9 (Absatz 2.7).
Hat jemand eine Lösung für das Problem (außer Tankgutschein behalten und Deutschlandticket privat bezahlen?)
Vielen Dank und Grüße
Moin,
das Deutschlandticket könnte mit 25% pauschal versteuert werden. In dem Fall unterbleibt die Anrechnung auf die Entfernungspauschale (Abschnitt 2.6 in der DATEV-Broschüre).
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Her Lutz,
vielen Dank. Diese Alternative hatte ich vergessen aufzuführen, da ich das meinem Mandanten nicht erklären. Warum soll jetzt beim Umstieg auf den ÖPNV auf einmal eine pauschale Steuer i.H.v. 25% anfallen? Benzin wäre steuerfrei, die Erstattung der Entfernungspauschale wäre nur mit 15% zu versteuern.
Moin,
"warum" ist in vielen Fällen schwierig zu erklären.
Der AN erhält eine steuerfreie Zuwendung in Form der Fahrkarte (bzw. des Zuschusses zur Fahrkarte). Diese soll (auch) für Fahrten Wohnung/Betrieb genutzt werden können. Damit der AN die Kosten nicht zusätzlich als Werbungskosten abziehen kann, ist dieser Betrag entsprechend anzurechnen.
Als dies so eingeführt wurde, kam große Entrüstung auf. Der Gesetzgeber hat daraufhin die Regelung des § 40 Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 EStG mit Wirkung ab 2020 eingeführt, dass mit 25% Pauschalsteuer auf diese Anrechnung verzichtet werden kann.
Letztlich ist es ein "So ist es gesetzlich geregelt."
Viele Grüße
Uwe Lutz
@Gelöschter Nutzer schrieb:Benzin wäre steuerfrei, die Erstattung der Entfernungspauschale wäre nur mit 15% zu versteuern.
Wieso ist die Zahlung von Benzin steuerfrei?
Und bei einer Pauschalversteuerung der Entfernungspauschale mit 15% erfolgt auch eine Anrechnung auf die Werbungskosten beim Arbeitnehmer.
@Uwe_Lutz schrieb:
@Gelöschter Nutzer schrieb:Benzin wäre steuerfrei, die Erstattung der Entfernungspauschale wäre nur mit 15% zu versteuern.
Wieso ist die Zahlung von Benzin steuerfrei?
Bisher erhielten die Mitarbeiter Tankgutscheine ... und dass wird dann wohl auch so bleiben, denn das Deutschlandticket wäre zwar im Einkauf 5% günstiger, dafür fallen aber 25% Pauschalsteuer an.
Die Einleitung in der Datev Info: "Gleichzeitig soll es die Attraktivität des ÖPNV erhöhen und einen stärkeren Anreiz zum Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn setzen." kann man dann wohl vergessen.
Bei einem Deutschlandticketpreis von € 46,55 fallen inkl. Solz und KiSt max. € 13,33 Pauschalsteuern an (je nach Bundesland ggf. ein paar Cent Kirchensteuer weniger). Die Gesamtkosten betragen also € 59,88.
Gegenüber dem Tankgutschein also Mehrkosten von € 9,88.
Der Arbeitgeber hat aber die Möglichkeit, den Mitarbeitern zusätzlich als "Bonus" einen Gutschein (ob nun Tankgutschein oder andere) von € 50,00 steuerfrei zu zahlen. Das muss ja nicht gleich regelmäßig jeden Monat der Fall sein...
Das muss der AG dann entscheiden, ob er dies machen will.