Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage zum Thema doppelte Haushaltsführung und Überlassung Dienstwohnung.
Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung kann man Unterkunftskosten bis 1.000 EUR/Monat st- und sv-frei an den Mitarbeiter erstatten.
Unsere Mandantin hat eine Wohnung vom einem fremden Dritten für 1.250 EUR/Monat angemietet und stellt diese einem Mitarbeiter (Wohnort Hamburg) im Rahmen seiner doppelten Haushaltsführung am Dienstort (Düsseldorf) zur Verfügung.
Sind die übersteigenden Kosten von 250 EUR/Monat st- und sv-pflichtig beim Mitarbeiter abzurechnen?
Vielen Dank für Eure Mithilfe.
Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Bitte klären Sie mit der zuständigen Behörde, wie der zu übersteigende Betrag abzurechnen ist.