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Doppelte Haushaltsführung - Überlassung Dienstwohnung

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letzte Antwort am 31.05.2023 14:01:52 von Betül_Kilic
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Corinna0865
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
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Hallo liebe Community,

 

ich habe eine Frage  zum Thema doppelte Haushaltsführung und Überlassung Dienstwohnung.

 

Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung kann man Unterkunftskosten bis 1.000 EUR/Monat st- und sv-frei an den Mitarbeiter erstatten.

 

Unsere Mandantin hat eine Wohnung vom einem fremden Dritten für 1.250 EUR/Monat angemietet und stellt diese einem Mitarbeiter (Wohnort Hamburg) im Rahmen seiner doppelten Haushaltsführung am Dienstort (Düsseldorf) zur Verfügung.

 

Sind die übersteigenden Kosten von 250 EUR/Monat st- und sv-pflichtig beim Mitarbeiter abzurechnen?

 

Vielen Dank für Eure Mithilfe.

DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
129 Mal angesehen

Hallo,


rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.


Bitte klären Sie mit der zuständigen Behörde, wie der zu übersteigende Betrag abzurechnen ist.

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 31.05.2023 14:01:52 von Betül_Kilic
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