Hallo ☀️,
die gesetzliche Krankenkasse möchte gerne eine EEL-Meldung für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes. Die Arbeitnehmerin ist bei unserer Mandantin lediglich als geringfügig Beschäftigte angestellt. Ich hatte denen bereits mitgeteilt, dass dies nicht möglich ist, da, sofern überhaupt Mutterschaftsgeld gezahlt werden muss, dies die Bundesknappschaft dann bekommt. Dies ist hier nicht der Fall, da kein Anspruch drauf besteht.
Der Herr von der Krankenkasse meinte, dass dies dennoch möglich sein müsste und ich mal Rücksprache nehmen sollte.
Habe ich im Programm irgendwas diesbezüglich übersehen?
Viele Grüße 🌻
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Offensichtlich hat die AN keinen sv-pflichtigen Job, ist vielleicht familienversichert, das müsste die Krankenkasse doch auch erkennen können.
Und der Sachbearbeiter könnte sich mal mit den Meldeformaten beschäftigen.
Nein, aus LuG heraus ist es nicht möglich, bei einem Minijobber eine EEL zu erstellen, und ich bezweifle auch, dass das über svnet möglich ist, wenn zwei Krankenkassen involviert sind.
Da muss die Krankenkasse wohl direkt mit der Mitarbeiterin kommunizieren - oder sollte uns etwas nicht bekannt sein?
Hallo,
wie bereits @TN richtig beschrieben hat, ist es nicht möglich, aus Lohn und Gehalt heraus für geringfügig Beschäftigte eine EEL-Bescheinigung zu erstellen und zu übermitteln.
Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserem Dokument 1019399 LN17305 beim Erstellen des EEL-Antrags zum Mutterschutz bei geringfügiger Beschäftigung in Lohn und Gehalt.