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ELStAM - Minijob + StKl 6

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letzte Antwort am 04.05.2019 14:11:16 von Gelöschter Nutzer
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kimeba
Fortgeschrittener
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Hallo!

Der bisherige Wert einer Steuerklasse war bei 0, dann wurde er in 6 geändert, obwohl die MAin diesen Job als Nebentätigkeit ausübt.

Ich hatte vorher allerdings keine Pauschalsteuer (2%) ausgewählt. Kann es daran liegen, dass ich die ELStAM mit der StKl 6 zurückbekam?

mfg Torsten

bfit
Meister
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Nachricht 2 von 4
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Moin,

wieso haben Sie überhaupt eine  ElStAM-Anmeldung vorgenommen? Dieses macht doch nur dann Sinn, wenn man einen Minijobber über Lohnsteuerkarte abrechnen will, um sich die 2% Pauschalsteuer zu sparen. Dass man bei der Auswahl "Nebenarbeitgeber" die Steuerklasse 6 zurückgemeldet bekommt, ist ja nun auch normal. Ich würde die Mitarbeiterin bei ElSTAM wieder abmelden und den Minijob mit 2% Pauschalsteuer abrechnen.

Viele Grüße,

BF

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bodensee
Allwissender
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Nachricht 3 von 4
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Das kommt aber darauf an was der AG möchte.  Hier in der Region gibt es einen großenm Minijob AG  der eben generell die 2% nicht übernimmt.

Dann müsen Sie ob Sie wollen oder nicht mit STkl 6 abrechnen.

Allerdings geht es  hier wirklich um Hunderte Miníjobber so dass die 2% hier richtig viel Geld für den AG ausmachen. Allen Argumenten warum das für die AN besser ist nicht zugänglich.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Gelöschter Nutzer
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Hallo Herr Meier-Ballach,

ich kann Herrn Eberhardt nur zustimmen. Wenn Sie sich nicht mit einem ganz geizigen Arbeitgeber rumschlagen müssen, rechnen Sie lieber nicht mit Steuerklasse 6 ab. Das gibt nur Ärger, weil - selbst wenn Sie vorher alles abgeklopft haben - sich irgendetwas geändert hat und nun eine heftige Steuernachzahlung ins Haus steht.

Beispiele: Rentner stellt fest, dass der Grundfreibetrag durch die Rente verbraucht wird und der Minijob nun voll im steuerpflichtigen Bereich liegt. Student verdient in den Semesterferien zuviel; Familienstand ändert sich Ende des Jahres, dadurch auf einmal Zusammenveranlagung für das ganze Jahr,.....

Die 2% LSt sind steuerlich abzugsfähig, so dass es den Arbeitgeber netto nur 1% kostet. Das dann grundsätzlich nicht zu machen, ist schon merkwürdig. Vor allem, da es ja noch die Alternative Abwälzung der 2% auf den Arbeitnehmer gibt.

Ein sonniges Wochenende

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letzte Antwort am 04.05.2019 14:11:16 von Gelöschter Nutzer
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