Hallo!
Der bisherige Wert einer Steuerklasse war bei 0, dann wurde er in 6 geändert, obwohl die MAin diesen Job als Nebentätigkeit ausübt.
Ich hatte vorher allerdings keine Pauschalsteuer (2%) ausgewählt. Kann es daran liegen, dass ich die ELStAM mit der StKl 6 zurückbekam?
mfg Torsten
Moin,
wieso haben Sie überhaupt eine ElStAM-Anmeldung vorgenommen? Dieses macht doch nur dann Sinn, wenn man einen Minijobber über Lohnsteuerkarte abrechnen will, um sich die 2% Pauschalsteuer zu sparen. Dass man bei der Auswahl "Nebenarbeitgeber" die Steuerklasse 6 zurückgemeldet bekommt, ist ja nun auch normal. Ich würde die Mitarbeiterin bei ElSTAM wieder abmelden und den Minijob mit 2% Pauschalsteuer abrechnen.
Viele Grüße,
BF
Das kommt aber darauf an was der AG möchte. Hier in der Region gibt es einen großenm Minijob AG der eben generell die 2% nicht übernimmt.
Dann müsen Sie ob Sie wollen oder nicht mit STkl 6 abrechnen.
Allerdings geht es hier wirklich um Hunderte Miníjobber so dass die 2% hier richtig viel Geld für den AG ausmachen. Allen Argumenten warum das für die AN besser ist nicht zugänglich.
Hallo Herr Meier-Ballach,
ich kann Herrn Eberhardt nur zustimmen. Wenn Sie sich nicht mit einem ganz geizigen Arbeitgeber rumschlagen müssen, rechnen Sie lieber nicht mit Steuerklasse 6 ab. Das gibt nur Ärger, weil - selbst wenn Sie vorher alles abgeklopft haben - sich irgendetwas geändert hat und nun eine heftige Steuernachzahlung ins Haus steht.
Beispiele: Rentner stellt fest, dass der Grundfreibetrag durch die Rente verbraucht wird und der Minijob nun voll im steuerpflichtigen Bereich liegt. Student verdient in den Semesterferien zuviel; Familienstand ändert sich Ende des Jahres, dadurch auf einmal Zusammenveranlagung für das ganze Jahr,.....
Die 2% LSt sind steuerlich abzugsfähig, so dass es den Arbeitgeber netto nur 1% kostet. Das dann grundsätzlich nicht zu machen, ist schon merkwürdig. Vor allem, da es ja noch die Alternative Abwälzung der 2% auf den Arbeitnehmer gibt.
Ein sonniges Wochenende