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Ehrenamtspauschale

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letzte Antwort am 20.10.2021 14:21:10 von FedorNikolai
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Antje_K74
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Nachricht 1 von 5
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Guten Morgen,

wir sind ein Verein und kommen zum ersten mal mit der Ehrenamtspauschale in Berührung. Es sind einige Fragen aufgekommen, die ich noch nicht klären konnte. Ein Rechtsanwalt, der für uns Mietrechtsberatungen in den Beratungsstellen ausführen soll, ist ebenso in einer Kanzlei angestellt. Müssen die Einnahmen, die er von uns erhalten würde komplett lohnversteuert werden oder nur soweit der Überschuss der Entschädigung über die Aufwendungen den Freibetrag von 840 € järlich überschreitet. Gibt es hier eine Lohnart? Gibt es formale Vorgaben? Muss der Übersteigende Betrag ggf. nicht auch als Minijob abgerechnet werden? Wie kann ich sicherstellen, dass der Betrag überschritten ist oder nicht, wenn er noch weitere Ehrenamtliche Tätigkeiten ausübt? 

Vielen Dank für die Hilfe!

Antje K.

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 5
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Hallo, 


rechtlich können wir nicht beraten. Im Lexikon Lohn und Personal finden Sie Informationen zum Thema Ehrenämter im Dokument 5300232.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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FedorNikolai
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Nachricht 3 von 5
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Hallo Herr Stein,

 

die Antwort ist mit dem Verweis auf das Dokument 5300232 m.E. nicht ganz gelöst.

Konkret die Frage (nachdem wir auch einen Fall haben, in dem die Ehrenamtspauschale greift):

Gibt es eine Lohnart mit der die Ehrenamtspauschale in der Brutto-Netto-Abrechnung abgebildet werden kann?

 

Eine rechtliche Beratung müssen Sie hier nicht vornehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Fedor Nikolai

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m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 4 von 5
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Hallo.

 

Soweit mir bekannt ist, gibt explizit keine Lohnart, die so heißt.

 

Sie müssen eine Standardlohnart nehmen, die Ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen entspricht und dieser Lohnart dann den Namen geben, den Sie gerne hätten.

 

Viele Grüße

 

PS: Ohne Rechtsberatung: warum nehmen Sie nicht Stammlohnart Nr. 201 ?

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
FedorNikolai
Beginner
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Nachricht 5 von 5
1491 Mal angesehen

Hallo,

 

vielen Dank für die Reaktion.

 

Wenn es keine Lohnart gibt, dann muss man wohl zwangsläufig eine Lohnart mit den entsprechenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen neu anlegen. 

 

So ist die Frage ausreichend - ganz ohne Rechtsberatung - beantwortet.

 

Viele Grüße

 

 

P.S. Ist dann wohl klar, dass es irgendeine Lohnart sein kann.

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letzte Antwort am 20.10.2021 14:21:10 von FedorNikolai
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