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Eingabe Nebenbuchführung LODAS

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letzte Antwort am 10.01.2017 12:58:30 von Uwe_Lutz
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c_kleiner
Aufsteiger
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Hallo, was ist die Unterscheidung bei der Eingabe der Nebenbuchführung bei LODAS zwischen pauschaler Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren und der Kirchensteuer ev/rk?

björn
Experte
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Hallo Frau Kleiner,

die pauschale Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren beträgt 6% von der Lohnsteuer und ist dadurch niedriger als die tatsächliche Kirchensteuer.

Diese wird immer dann verwendet, wenn man z.B. die Pauschalierung bei den Geschenken nach §37b EStG vornimmt und nicht jeden Beschenkten nach seiner Religionszugehörigkeit befragen möchte.

Gruß

Björn Niggemann

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Uwe_Lutz
Überflieger
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die pauschale Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren beträgt 6% von der Lohnsteuer und ist dadurch niedriger als die tatsächliche Kirchensteuer.

Die Höhe der Kirchensteuer ist allerdings abhängig vom Bundesland und beträgt nicht überall 6%.

Die Aufstellung für die einzelnen Bundesländer findet man im Dokument 5300344 unter Punkt 10.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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c_kleiner
Aufsteiger
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Ah...okay.Fällt darunter euch die Kirchensteuer für die 25% Abgabe der pauschalsteuer bei §40 EStG ?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Kleiner,

ja, das gilt für jede Form der pauschalen Lohnsteuer, die in der Lohnsteueranmeldung gemeldet wird.

Sie können für jede Pauschalierungsart (dann jeweils einheitlich für alle Arbeitnehmer) entscheiden, ob Sie das vereinfachte Verfahren mit den reduzierten Sätzen anwenden oder bei jedem Arbeitnehmer prüfen, ob dieser kirchensteuerpflichtig ist und dann die Kirchensteuer mit dem Regelsteuersatz bei der Konfession melden, die der Mitarbeiter angehört.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 10.01.2017 12:58:30 von Uwe_Lutz
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