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Elterngeldbescheinigung lfd. stpfl. Bruttoeinkommen

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letzte Antwort am 30.01.2020 09:27:53 von Vanessa_Mertel
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heuner
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Hallo zusammen,

 

ich habe gerade eine "Arbeitgeberbescheinigung für Elterngeld" erstellt. Dabei ist mir allerdings aufgefallen, dass in der vorgegebenen Bescheinigung seitens LODAS in der Spalte

 

- Laufendes steuerpflichtiges Bruttoeinkommen

 

meiner Meinung nach ein falscher Betrag festgestellt wird.

 

Die Lohnart (Stammlohnart) 874 - "Whg./Arbeit ST+SV pfl. in Bezug auf die Fahrzeugversteuerung" wird nicht mit eingerechnet.

Sehr wohl aber die Lohnart 873 - Pkw Nutzung 1%.

 

Ist das ein Fehler oder muss ich noch irgendwo im Programm einen Haken setzen?

Oder gehört es wirklich nicht dazu, da es nach § 38a EStG als ein sonstiger Bezug eingestuft wird?

Und wenn ja, warum nicht dann auch die? 

 

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,


grundsätzlich ist bei der Bescheinigung „314 - Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Elterngeld“ in dem Feld „laufendes steuerpflichtiges Bruttoeinkommen“ auch die Stammlohnart 874 - "Whg./Arbeit ST+SV pfl." mit einzurechnen. Erfolgt dies in Ihrem Fall nicht automatisch, wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns, damit wir den Sachverhalt genauer prüfen können.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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heuner
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Diese Antwort ist für mich nicht zufriedenstellend, denn die Stammlohnart 874 wird definitiv nicht mit eingerechnet.

Wenn ich wie von Ihnen vorgeschlagen den "Servicekanal" wählen soll um dieses Problem näher zu hinterfragen, soll ich dafür auch noch zusätzlich bezahlen.

Das ist nicht akzeptabel.

Das die Lohnart 874 nicht mitgerechnet wird, sollte seitens DATEV doch ganz leicht nachprüfbar sein.

Ruft doch bitte selber einmal die Bescheinigung auf.

 

Ich bezahle doch nicht für eine Beratung, wenn der Fehler programmseitig zu suchen ist.

 

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


leider haben wir aus Datenschutzgründen über die Community keine Möglichkeit, die Stammdatenschlüsselungen im betroffenen Mandanten zu prüfen und eingehender zu recherchieren, warum die Stammlohnart 874 nicht mit in die Berechnung einfließt.

 

Sollte es sich hierbei um einen Fehler handeln, wird der Kontakt selbstverständlich nicht berechnet.


Viele Grüße


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 30.01.2020 09:27:53 von Vanessa_Mertel
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