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Energiepreispauschale in der lohnsteuerbescheinigung

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letzte Antwort am 29.01.2023 12:00:15 von cwes
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Anke_BS
Beginner
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Nachricht 1 von 8
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Hallo zusammen,

 

ein Kollege hat mir mitgeteilt, dass er bei seiner Einkommensteuererklärung gemerkt hat, dass das "E" auf der Lohnsteuerbescheinigung bewirkt, dass er eine Nachzahlung auf die Energiepreispauschale zahlen muss. 

Wählt er das "E" nicht aus, so hat er knapp € 160,00 mehr als Erstattungsbetrag.

Habt Ihr Ähnliches gehört? 

LG aus Braunschweig

Anke

 

 

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andrereissig
Allwissender
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Nachricht 2 von 8
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@Anke_BS  schrieb:

Habt Ihr Ähnliches gehört? 

Gerüchteweise:

 

andrereissig_0-1674820650824.png

 

Live long and prosper!
andreashofmeister
Überflieger
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Nachricht 3 von 8
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Aber kann man denn diesen Gerüchten auch wirklich trauen, @andrereissig ?

 

Ein Freund fragte mich das vor kurzem....

 

 

cwes
Meister
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Nachricht 4 von 8
387 Mal angesehen

@Anke_BS  schrieb:

 

Wählt er das "E" nicht aus, so hat er knapp € 160,00 mehr als Erstattungsbetrag.

 


Er soll mal ausprobieren, was mit der Berechnung passiert, wenn er das Komma in seinem Bruttoentgelt c.p. um eine Stelle nach links verschiebt! Das bringt noch viel mehr!

andrereissig
Allwissender
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Nachricht 5 von 8
382 Mal angesehen

Ich hoffe, die Gerüchte bestätigen sich nicht.

 

Wenn rauskommen sollte, wie einfach man Steuern sparen kann (einfach gar nicht bezahlen!), dann sind wir alle auf einen Schlag arbeitslos! 😥

Live long and prosper!
andreashofmeister
Überflieger
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Nachricht 6 von 8
325 Mal angesehen

@andrereissig  schrieb:

Ich hoffe, die Gerüchte bestätigen sich nicht.

 

Wenn rauskommen sollte, wie einfach man Steuern sparen kann (einfach gar nicht bezahlen!), dann sind wir alle auf einen Schlag arbeitslos! 😥


Hoffentlich geht dieser Thread dann bald unter....

 

Nicht, dass das hier noch als Steuersparmodell in diesen ganzen "sozialen Netzwerken" verlinkt wird.....

 

"Merkmal E" und sein Folgen....

 

 

t_r_
Allwissender
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Nachricht 7 von 8
300 Mal angesehen

Um hier auch etwas sinnvolles beizutragen.

 

Das "E" auf der Lohnsteuerbescheinigung kennzeichnet, dass der Arbeitnehmer die EPP von seinem Arbeitgeber bereits ausgezahlt bekommen hat.

 

Wird dieses "E" nun nicht eingetragen, wird bei der Berechnung der ESt davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer noch keine EPP bekommen hat. Also zahlt das Finanzamt die EPP im Rahmen der Veranlagung aus und erhöht damit die Erstattung. Da die EPP steuerpflichtig ist, kommt natürlich weniger als EUR 300,00 mehr als Erstattung raus.

 

Gerüchteweise führt das Weglassen von Tatsachen bei der Einkommensteuer für den Steuerpflichtigen zu echten Problemen. 😉

 

Ich wünsche ein schönes Wochenende.

cwes
Meister
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Nachricht 8 von 8
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Und hier nochmal was Konstruktives, hth:

 

https://www.youtube.com/watch?v=Q58mdoW51pc

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letzte Antwort am 29.01.2023 12:00:15 von cwes
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