Guten Tag,
vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Wir rechnen mit Lohn und Gehalt ab und ich werde mir die entsprechenden Beispiele für Lohn und Gehalt anschauen. Da der Mandant aufgrund der AN Zahl keine Erstattung im Krankheitsfall erhält, ist eine Absprache für die Berechnung mit der KK nicht erforderlich.
Wortlaut aus Manteltarifvertrag:
Fehlzeiten ohne Arbeitsentgelt sowie Zeiten mit Entgeltfortzahlungen werden bei der Berechnung der Jahresarbeitszeit 2028 Std pro Tag mit der Regelarbeitszeit des/der Beschäftigten pro Arbeitstag 7,8 Stunden angerechnet. Bei Fehlzeiten ohne Arbeitsentgelt wird das Arbeitsentgelt entsprechend gekürzt.
Wenn ich den Tarifvertrag richtig verstehe müsste die Lohnfortzahlung für einen Tag wie folgt berechnet werden: Durchschnittlicher Stundenlohn lt. Speicher* 7,8 Stunden Regelarbeitszeit pro Tag.
Wir haben uns mit unserer Frage zu allererst an den Verband gewandt. Von dort erhielten wir folgende Auskunft: Dem Zeitkonto werden 7,8 Stunden gutgeschrieben (Regelarbeitszeit)aber die Höhe der Entgeltfortzahlung wird wie folgt berechnet: durchschnittlicher Stundenlohn * durchschnittliche Std pro Arbeitstag lt. Speicher. Laut Speicher ergibt sich aber ein abweichender Faktor pro Tag. Dieser kann höher als 7,8 Stunden aber auch niedriger als 7,8 Stunden sein.
Nachdem die AZ für die Berechnung der Entgeltfortzahlung nicht identisch ist mit der im Arbeitszeitkonto eingetragenen AZ erscheint uns die Auskunft des Verbandes nicht logisch oder haben wir einen Denkfehler? Meiner Meinung nach muss die AZ für den Kranktag identisch sein mit den Stunden die im Lohn für den Kranktag abgerechnet werdenund mit der Zeit die im Arbeitszeitkonto für den Tag eingetragen wird.
Es kommt noch hinzu, dass wenn ein Mitarbeiter dauerhaft seine vertragliche AZ verändert kann ich mit dem bisherigen Speicher überhaupt nicht mehr rechnen , da die durchschnittlichen Stunden pro Tag viel zu hoch sind, wenn z. Von Vollzeit auf Teilzeit reduziert wird.
Rechne ich dagegen mit dem bisherigen durchschnittlichen Stundenlohn *neue vertragliche AZ pro Tag kann der Speicher weiter verwendet werden.
Vielleicht habe ich Glück und eine Kollegin rechnet ebenfalls Löhne für die Systemgastronomie und sagt uns wie sie in ihrem Fall die Entgeltfortzahlung berechnet. Wir kennen leider keine Kollegin mit der wir uns austauschen könnten.
Herzliche Grüße Herta