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Erstattung Kosten ärztliche Bescheinigung LODAS

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letzte Antwort am 04.01.2023 10:11:52 von durchschnittsbenutzer
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PBHamburg
Beginner
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Hallo Zusammen, 

 

in der Historie meiner Abrechnungsabteilung kann ich leider nicht nachvollziehen, wie hier mit der Erstattung der Kosten für ärztliche Bescheinigungen verfahren wurde. Konkret geht es um die Erstattung für eine Schwangerschaftsbescheinigung. 

 

Welche Nettolohnart sollte im besten Fall hier verwendet werden? 

Oder würden Sie dies gar nicht über die Abrechnung sondern direkt über das Rechnungswesen erstatten? 

 

Vielen Dank vorab und frohe Festtage 🙂  

DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 7
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Hallo,


im Hilfe-Dokument 1021671 haben wir alle Informationen zum elektronischen Erstattungsverfahren (U1/U2) zusammengefasst.
Unter Punkt 7 wird erklärt, wie mit den Erstattungsbeträgen zu verfahren ist.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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tschortsch
Einsteiger
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Nachricht 3 von 7
1695 Mal angesehen

Ich denke, dass PBHamburg die Kosten für die Bescheinigung gemeint hat, die die Arbeitnehmerin für die Bescheinigung beim Arzt ausgegeben hat...

PBHamburg
Beginner
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Nachricht 4 von 7
1637 Mal angesehen

Genau darum geht es... 

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 7
1578 Mal angesehen

Hallo Community,


hat ein Mitglied der Community hier Erfahrungen oder einen Tipps wie mit den Kosten einer Schwangerschaftsbescheinigung umgegangen wird?

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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greese
Erfahrener
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Nachricht 6 von 7
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Hallo,

 

ich würde solche Erstattungen nicht über den Lohn laufen lassen, sondern über die Kasse, als Barauszahlung. Rechtlich ist der AG dazu verpflichtet solche Gebühren zu erstatten und ich würde den "Aufwand" dazu klein halten.

 

Viele Grüße

Greese

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durchschnittsbenutzer
Fortgeschrittener
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Nachricht 7 von 7
1528 Mal angesehen

in der Historie meiner Abrechnungsabteilung kann ich leider nicht nachvollziehen, wie hier mit der Erstattung der Kosten für ärztliche Bescheinigungen verfahren wurde. Konkret geht es um die Erstattung für eine Schwangerschaftsbescheinigung. 


Im § 9 Absatz 6 Satz 2 MuSchG ist zu lesen:

"Die Kosten für Zeugnisse und Bescheinigungen, die die schwangere oder stillende Frau auf Verlangen des Arbeitgebers vorzulegen hat, trägt der Arbeitgeber."

 

Quelle:

https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__9.html

 

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letzte Antwort am 04.01.2023 10:11:52 von durchschnittsbenutzer
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