Hallo Zusammen,
in der Historie meiner Abrechnungsabteilung kann ich leider nicht nachvollziehen, wie hier mit der Erstattung der Kosten für ärztliche Bescheinigungen verfahren wurde. Konkret geht es um die Erstattung für eine Schwangerschaftsbescheinigung.
Welche Nettolohnart sollte im besten Fall hier verwendet werden?
Oder würden Sie dies gar nicht über die Abrechnung sondern direkt über das Rechnungswesen erstatten?
Vielen Dank vorab und frohe Festtage 🙂
Hallo,
im Hilfe-Dokument 1021671 haben wir alle Informationen zum elektronischen Erstattungsverfahren (U1/U2) zusammengefasst.
Unter Punkt 7 wird erklärt, wie mit den Erstattungsbeträgen zu verfahren ist.
Ich denke, dass PBHamburg die Kosten für die Bescheinigung gemeint hat, die die Arbeitnehmerin für die Bescheinigung beim Arzt ausgegeben hat...
Genau darum geht es...
Hallo Community,
hat ein Mitglied der Community hier Erfahrungen oder einen Tipps wie mit den Kosten einer Schwangerschaftsbescheinigung umgegangen wird?
Hallo,
ich würde solche Erstattungen nicht über den Lohn laufen lassen, sondern über die Kasse, als Barauszahlung. Rechtlich ist der AG dazu verpflichtet solche Gebühren zu erstatten und ich würde den "Aufwand" dazu klein halten.
Viele Grüße
Greese
in der Historie meiner Abrechnungsabteilung kann ich leider nicht nachvollziehen, wie hier mit der Erstattung der Kosten für ärztliche Bescheinigungen verfahren wurde. Konkret geht es um die Erstattung für eine Schwangerschaftsbescheinigung.
Im § 9 Absatz 6 Satz 2 MuSchG ist zu lesen:
"Die Kosten für Zeugnisse und Bescheinigungen, die die schwangere oder stillende Frau auf Verlangen des Arbeitgebers vorzulegen hat, trägt der Arbeitgeber."
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__9.html