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Erstattungsantrag U2 Knappschaft über Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 06.10.2020 15:49:53 von Astrid_Preuß
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nataliezabojnik
Beginner
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Liebe Kollegen,

 

ich habe eine Minijobberin im Mutterschutz mit Hauptbeschäftigung. Die Entgelte des Hauptarbeitgebers liegen vor, die Berechnung des Zuschusses ist OK.

 

Nun bekomme ich folgenden Hinweis: 

 

Hinweis #LN21330
Die EEL-Meldung für das Mutterschaftsgeld in der Zeit ab dem 03.09.2020 kann nicht erstellt werden, weil die
Voraussetzungen fehlen: Eine Versicherung besteht weder in der gesetzlichen noch in der freiwilligen
Krankenversicherung.
» Ergänzen Sie die ggf. fehlenden Daten. Ansonsten darf die Meldung nicht erstellt werden.

 

Die Arbeitnehmer in ist beim Hauptarbeitgeber in der GKV. Kann ich hier nun den Antrag überhaupt maschinell übermitteln; habe ich ggf. nur eine Angabe vergessen? Oder muss ich den Antrag über SV.net stellen?

 

Danke für eure Hilfe.

 

Viele Grüße

Natalie

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
215 Mal angesehen

Hallo Natalie,


Lohn und Gehalt kann keine EEL-Bescheinigung erstellen, da die Information fehlt, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse die Arbeitnehmerin versichert ist.


Damit ist nicht die Bundesknappschaft gemeint, da gemäß Beitragsgruppenschlüssel 6500 bzw. 6100 keine Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an diese abgeführt werden.


Es besteht bereits der Wunsch, in Lohn und Gehalt auch für geringfügig Beschäftigte eine EEL-Bescheinigung erstellen zu können. Dazu braucht es ein Eingabefeld für die gesetzliche Krankenkasse, bei der die Arbeitnehmerin versichert ist.


Die Umsetzung wird derzeit geprüft.


Aktuell ist die Abgabe einer EEL-Bescheinigung nur über sv.net möglich.


Viele Grüße aus Nürnberg


Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 06.10.2020 15:49:53 von Astrid_Preuß
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