Hallo zusammen,
wir sind ein GaLaBau Unternehmen und der EW Gala angeschlossen.
Seit neustem bekomme ich bei der Lohnabrechnung folgenden Hinweis:
Das erschließt sich mir nicht so richtig. Die EW Gala ist doch keine Zusatzversorgungskasse, oder?
Außerdem trifft es ja auch nicht auf den GaLaBau zu, wenn ich richtig recherchiert habe?
Wir kann ich unterdrücken, dass eine solche Prüfung stattfindet? Natürlich unter der Berücksichtigung, dass es nicht zu prüfen ist und ich nicht nur eine falsche Annahme habe.
Vielen Dank
S. Hoch
Hallo,
Ich bin der Meinung, dass der Gala- Bau zum Bauhauptgewerbe zählt. Ihr zahlt ja auch die Umlage für diese Sozialkasse und somit habt Ihr die Möglichkeit, bei entsprechenden Verdienstverhältnissen den Paragraphen 100 anzuwenden. Wie Du hier vorgehst, wird Dir super im Dokument 1001301 erklärt.