Guten Tag zusammen,
kann mir bitte jemand zu folgendem Sachverhalt Infos geben?
MA absolviert eine Fortbildung (Ziel ist der Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung). Die FoBi wird in Teilzeit, über ca. 24 Monate, absolviert. Die Bildungsstätte ist nicht am Ort des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber möchte dem MA die Fahrtkosten zwischen Wohnort und Bildungsstätte erstatten. Was ist steuer- und sozialversicherungsrechtlich zulässig bzw. möglich?
Vielen Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Zum besseren Verständnis, hier noch ein paar Infos zum Sachverhalt:
Es gibt keine AGseitige Erstattung der FoBi-Kosten und auch kein Bildungsurlaub oder ähnliches. Der AG begrüßt zwar diese FoBi, hat aber den MA nicht dazu aufgefordert. Im Prinzip ist es ein "Privatvergnügen" des MA.
Ich wünsche einen sonnigen Tag.
Hallo greese,
meines Erachtens spielt es keine Rolle auf wessen Initiative die Fortbildung angefangen wurde. Wenn der Arbeitgeber die Fahrkosten trägt, kann man davon ausgehen, dass die Fortbildung auch in betrieblichem Interesse besucht wird.
Die Fahrkosten können pro gefahrenen Kilometer mit 0,30 Euro steuerfrei und sozialversicherungsfrei erstattet werden.
Gruß
OLJA
Hallo Olja,
danke schön für deine Antwort. Also können auch Fahrkarten (gegen Vorlage) für den ÖPNV ganz normal vom AG erstattet werden? Ich war mir nicht ganz sicher.... Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht...
ÖPNV-Erstattung ebenso möglich.