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Fahrtkostenzuschuss Arbeitgeber

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letzte Antwort am 19.08.2020 11:53:11 von floreana
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floreana
Fortgeschrittener
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Liebe Community,

 

angenommen ein Mitarbeiter erhält für seine Monatskarten ÖPV einen steuerfreien Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber. Allerdings hat er für wenige Monate im Jahr den Beleg versehentlich weg geworfen. Wie kann ich den Zuschuss, den er ohnehin erhalten hat nun verteuern? Mit 15% pauschaler Lohnsteuer?

Kann ich dann bei Lodas - Mitarbeiter - Fahrtkostenzuschuss (wo bereits alle Angaben zum Fahrtkostenzuschuss für ÖPV gemacht wurden, dh Angaben zur Pauschalbesteuerung "Kosten ÖPV",exakte Beträge Fahrtkostenzuschuss ) einfach oben das Häckchen "Fahrtkosten mit öffentl. Verkehrsmitteln (steuerfrei ab 01/19)" rausnehmen oder muss ich umändern bei Angaben Pauschalversteuerung zu "Entfernungspauschale" und die Beträge bei ÖPV rausnehmen? Dürfte doch eigentlich keinen großen Unterschied machen? Oder exakter formuliert: wenn einfach der Beleg fehlt und der Zuschuss für ÖPV  mit 15% deswegen pauschal versteuert wird, muss dann auch auf die Grenzen der Entfernungspauschale/Pkw geachtet werden?

 

Vielen Dank schon mal für Hilfe!

 

mhaas
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Moin,

 

was sind denn "wenige Monate im Jahr"?

 

Ich würde das im Zweifel mit einem "Eigenbeleg" probieren und das den Prüfer "finden lassen", so er sich das überhaupt genauer ansieht.

Lang may yer lum reek
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t_r_
Allwissender
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Der Variante von @mhaas ist etwas abzugewinnen. Sollten Sie von dem Mitarbeiter davor und danach Monatskarten haben, würde das die Eigenbelege stützen. Hat der Mitarbeiter nicht vielleicht ein Jahresabo? Dann hätte er ggf. ein Schreiben oder auch Abbuchungen auf seinem Konto.

 

 

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floreana
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Vielen Dank für die Antworten: es geht hier ehrlicherweise v. a. darum, dass einige Mandanten ihren Mitarbeitern trotzdem den Zuschuss weiter gewährt haben, obgleich sie teilweise für 1-2 Monate im Home Office waren und gar keine Fahrkarten gekauft haben. Wie müsste es dann richtigerweise versteuert werden?

 

 

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t_r_
Allwissender
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In diesem Fall ist es normaler steuerpflichtiger Arbeitslohn.

 

Allerdings könnte, wenn Sie diese nicht bereits geplant haben, hier die Corona-Beihilfe verwendet werden. Der Mitarbeiter war ja mit "Heimarbeit belastet". 

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floreana
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Oh das hört sich gut an. Diese soll ja tatsächlich mittlerweile für alle Branchen gelten (nicht nur im Pflegebereich) und ein Zusammenhang zur Corona-Krise (Home Office) wäre ja auch gegeben. Wobei ich bezweifle, dass das tatsächlich dann auch so akzeptiert werden wird.

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t_r_
Allwissender
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_JuliaBorowski_
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Hallo,

 

ich habe das gleiche Problem. Der MA kann den Nachweis zur Monatskarte nicht bringen.

 

Auf Grund dessen würde ich den Fahrtkostenzuschuss auch pauschal versteuern. Muss ich dann die Entfernungspauschale berücksichtigen?

 

Wie hast Du das gelöst?

 

LG Julia

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floreana
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Hi, sorry für die späte Antwort,

 

streng genommen müsste die Entfernungspauschale beachtet werden, ich gehe jetzt aufgrund der Corona-Situation von Kulanz der Finanzämter aus, ich habe bei fehlendem Nachweis einfach den Ticketpreis mit 15% pauschal versteuert. Im Forum wurde ja angedeutet, dass es aufgrund der Möglichkeit der Corona-Prämie auch steuerfrei behandelt werden könnte.  

 

Viele Grüße

8
letzte Antwort am 19.08.2020 11:53:11 von floreana
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