Liebe Community,
Mitarbeiter, die zur Arbeit den Pkw nutzen, dürfen doch Fahrtkostenzuschüsse ausbezahlt werden (und zwar bis zur Höhe der Entfernungspauschale (km einfacher Weg Wohnort - Arbeit x 0,3 x 15 Arbeitstage). Diese werden doch vom Arbeitgeber mit 15% pauschal versteuert (?). Wann sollte man sich für eine 25%-ige Pauschalversteuerung entscheiden?
Danke für Tipps!!
Hallo floreana,
wenn der Mitarbeiter seinen PKW nutzt, gibt es nur die 15% Versteuerung.
Dann muss dieser Zuschuss aber auch auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden
und kürzt beim MA die Werbungskosten der Entfernungspauschale.
Die 25% Pauschalisierung geht nur, wenn der MA öffentliche Verkehrsmittel nutzt.
Vorteil ist hierbei der Nicht-Ausweis in der LSt-Bescheinigung und somit die ungekürzte
Entfernungspauschale beim MA.
Gruß, André
Perfekt, vielen Dank!!