Hallo!
Ein ehemaliger Mitarbeiter (Juni 2020 bis August 2020) wurde bei der falschen Krankenkasse angemeldet.
Wenn ich jetzt die richtige Krankenkasse eintrage , würden dann die richtigen Meldungen erzeugt oder sollte ich gleich übers SV-Net gehen?!
mfg Torsten
Hallo Torsten,
wenn du die Krankenkasse jetzt rückwirkend änderst werden mit der nächsten Lohnabrechnung automatische die Abrechnungen und Meldungen korrigiert. Das kannst du auch über eine Probeabrechnung kontrollieren, ob die Abrechnungen angepasst wurden. Wenn nicht dann mit 1/96 eine manuelle Nachberechnung anstoßen.
Ein Weg über SV-Net ist nicht notwendig.
Gruß
Björn
Vielen Dank!
Hallo, ich habe das gleiche Problem, ich habe nun eine Probe als Wiederabrechnung einzeln gemacht, aber das funktioniert nicht. Weiß jemand Rat?
@Jutta_SCHO schrieb:Hallo, ich habe das gleiche Problem, ich habe nun eine Probe als Wiederabrechnung einzeln gemacht, aber das funktioniert nicht. Weiß jemand Rat?
Moin,
Sie haben im entsprechenden rückwirkenden Bearbeitungsmonat die Krankenkasse geändert und machen jetzt eine Probeabrechnung als "Wiederholungsabrechnung einzelne Arbeitnehmer" mit Wert 1 und BS 96 als Nachberechnung im ältesten zu korrigierenden Monat. Habe ich dies richtig verstanden?
Und was funktioniert jetzt nicht?
Welche Krankenkasse wird auf der aktuellen Abrechnung angezeigt?
Welche Meldungen erhalten Sie im Hinweis- und Fehlerprotokoll?
Viele Grüße
Uwe Lutz
Die Abrechnungsart ist ungültig Hinweis auf DOK 1040087
Hallo, ich habe es nochmal als Probe versandt, die KK ist nun richtig angegeben,
ich werde nochmal berichten, wenn ich meine Abrechnung fertig habe
Dankeschön