Liebe Community,
leider hat der zukünftige Arbeitgeber eines Mitarbeiters die Anmeldung einen Monat zu früh angemeldet und den Mitarbeiter bei uns somit auf Steuerklasse 6 verschoben. Lt. dem Protokoll des neuen Arbeitgebers wurde dies berichtigt. Leider ist aber für den September die Steuerklasse unverändert falsch.
Bekomme ich die richtigen Elstam Daten übermittelt?
Ich hoffe, jemand kann helfen.
Steffi69
Wenn du z.B. für den 1.9. aufgrund der anderen Anmeldung Steuerklasse 6 zurückgemeldet bekommen hast, sende einfach eine neue Anmeldung mit Meldebeginn 2.9. (Beschäftigungsbeginn bleibt unverändert) und Hauptarbeitgeber.
Die Abmeldung als Nebenarbeitgeber erfolgt dabei automatisch.
Als Meldebeginn also immer den Tag wählen, der nach dem Tag liegt, für den du StKl 6 gemeldet bekommen hast.
Ohne die erneute Anmeldung erhältst du nichts automatisch übermittelt.
@Steffi69 schrieb:Lt. dem Protokoll des neuen Arbeitgebers wurde dies berichtigt.
Wenn der neue Arbeitgeber aber bereits eine Anmeldung zum 01.10.2023 erstellt hat, klappt eine neue Anmeldung zum 02.09.2023 nicht, da dann alle vor dem 01.10.2023 liegenden Daten gesperrt sind.
In dem Fall wäre vermutlich nur mit Rücksprache mit dem FA und ggf. schriftlicher Bestätigung eine Abrechnung mit Steuerklasse I möglich. Ob das FA dies aber "mitmacht" oder den AN auf die ESt-Erklärung verweist, muss man gucken.
NACHTRAG:
Das scheint so nicht mehr zu stimmen. Ich erhielt gerade einen Hinweis, dass nach diesen Fallbeispielen ELSTER: https://download.elster.de/download/dokumente/Fallbeispiele.pdf die Wieder-Anmeldung zum 02.09.2023 wohl doch funktionieren müsste (dort Seite 30 / Beispiel 4.5.2).
Also einfach ausprobieren.
Und Danke für den Hinweis!
Liebe Community, es gibt eine Fehlermeldung:
Meldezeitraum: 02.09.2023 - (offen)
Elektronische Lohnsteuerkarte: Die Anmeldung zur elektronischen Lohnsteuerkarte konnte nicht übermittelt werden, da die Personalnummer bereits für den Zeitraum vom .... Bis 30.09.2023 angemeldet ist. Eine erneute Anmeldung bereitsgemeldeter Daten ist nicht zulässig. Bitte prüfen Sie die Lohnsteuermerkmale. Weitere Informationen finden Sie im InfoDokument Nr. 1022283.
Ich hoffe jemand kann helfen.
Erst elstam abmelden zum 01.09.
Im nächsten verarbeitungslauf dann neue Anmeldung zum 02.09. Als hauptarbeitgeber
Liebe Community, leider hat sich das Problem noch nicht erledigt.
Gegebenen falls wenden wir uns an das Finanzamt.
Kann es sein das die Vorgänge nicht fruchten, weil ja bereits eine Abmeldung zum 30.09.23 erfolgt ist ?
Mfg
Steffi69
@Steffi69 schrieb:
Kann es sein das die Vorgänge nicht fruchten, weil ja bereits eine Abmeldung zum 30.09.23 erfolgt ist ?
Das nehme ich ganz stark an, da nach einer Abmeldung keine Anmeldung zu einem früheren Termin mehr möglich ist.
Alle "Lösungsversuche" wären vermutlich nur möglich gewesen, wenn die Abmeldung noch nicht erfolgt wäre.
Ok. Dann erstmal vielen Dank alle.
Dann bleibt wohl nur das Finanzamt.
Wenn noch jemand eine andere Idee hat ... die höre ich gern. Denn es kann ja irgendwie nicht sein, das es hier nur den legalen Weg gibt als Nebenarbeitgeber abzurechnen und der Arbeitnehmer muss sich die zu viel gezahlte Lohnsteuer dann über Einkommensteuererklärung im Folgejahr holen. Zumal diese Möglichkeit ja auch von vielen AN gar nicht genutzt wird.
Steffi69