Hallo liebe Community,
ab der Programmversion 11.6 sollte es möglich sein, dass die Umsatzsteuer für erste Familienheimfahrten durch das Programm berechnet und übergeben wird.
Jetzt habe ich alles dafür hinterlegt, es erfolgt aber trotzdem keine Buchung.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder habe ich doch noch etwas nicht richtig erfasst?
Vielen Dank und viele Grüße
Silke
Hallo,
auch bei Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, für die lohnsteuerlich kein geldwerter Vorteil anzusetzen ist (eine Heimfahrt je Woche), liegt umsatzsteuerlich ein steuerpflichtiger Sachbezug vor. Dieser steuerpflichtige Sachbezug kann aus Vereinfachungsgründen mit dem lohnsteuerlichen Wert angesetzt werden, der für Familienheimfahrten gilt. Der Betrag ist ein Brutto-Betrag, aus dem die Umsatzsteuer herauszurechnen ist.
In den Mitarbeiterstammdaten unter Besonderheiten | Firmenwagen | Registerkarte Familienheimfahrten | Feld Anzahl erste Heimfahrten (USt) wird die Anzahl der monatlich 1. Heimfahrten je Woche festgelegt. Lohn und Gehalt ermittelt daraus die umsatzsteuerpflichtige Berechnungsgrundlage. Diese wird im Buchungsbeleg in einer separaten Buchung ausgewiesen.
Weitere Informationen zur Abrechnung von Familienfahrten entnehmen Sie bitte unserem Dokument 5303260 Firmenwagen - Beispiele für Lohn und Gehalt Beispiel 3.4.
Vielen Dank für die Antwort und den Hinweis auf das Dokument.
Genau, wie es dort beschrieben ist, habe ich es in den Mandantendaten und Mitarbeiterdaten hinterlegt. Trotzdem ist auf dem Buchungsbeleg keine Buchung für die ersten Heimfahrten zu erkennen.
Woran kann es noch liegen?
Hallo,
wenn Sie die Familienheimfahrten im Mitarbeiter hinterlegt haben und trotzdem keine Umsatzsteuerdifferenz auf dem Buchungsbeleg ausgewiesen wird, überprüfen Sie bitte
Kontierungsvorschläge
Kontierungsvorschläge für die gängigen Kontenrahmen finden Sie unter Kanzlei | Finanzbuchführung | Kontenrahmen…. Wählen Sie Ihren Kontenrahmen und die Mitarbeitergruppe. Im Reiter Kontierung Lohnarten finden Sie die entsprechenden Kontierungsvorschläge je Lohnart.
Beispiele für Standardkontenrahmen SKR03/SKR04:
SKR03:
Die Lohnarten 2370/2470 werden auf das Fibu-Konto 8610 Verrechnete sonstige Sachbezüge gebucht, die Lohnarten 9020/9070 auf das Fibu-Konto 8611 Verrech. Sonstige Sachbezüge Kfz 19% USt.
SKR04:
Die Lohnarten 2370/2470 werden auf das Fibu-Konto 4946 Verrechnete sonstige Sachbezüge gebucht, die Lohnarten 9020/9070 auf das Fibu-Konto 4947 Verrech. Sonstige Sachbezüge Kfz 19% USt.
Bei individuellen Kontenrahmen müssen sich die Konten für die Lohnarten 2370/2470 ebenfalls von den Konten der Lohnarten 9020/9070 unterscheiden. Legen Sie ggf. neue Konten an.
Wenn Sie keine Automatik-Konten verwenden, können Sie im Nachgang die Umsatzsteuer aus den gebuchten Konten mit entsprechenden Steuerschlüsseln herausrechnen.
Sie finden diese Infos detailliert in folgenden Dokumenten:
LN15219 oder LN15221 beim Erstellen des Buchungsbelegs: Lohnarten 2370 und 2470 sind nicht kontiert
LN15222 oder LN15223 beim Erstellen des Buchungsbelegs für die Lohnarten 2370 und 2470
PS: Ab der Version 11.63 (Service-Release, voraussichtlich ab dem 18.02.2021) geben wir in diesen Fällen neue Hinweis-/Fehlermeldungen aus, welche Sie auf die Fehlende Lohnart bzw. die fehlende Kontierung hinweisen.
Sollten Sie weiterhin keine Umsatzsteuerdifferenz auf dem Buchungsbeleg finden, wenden Sie sich bitte an die bekannten Servicekanäle.
Hallo,
wenn ich die Familienheimfahrten gemäß dem Dokument 5303260 anlege wird die USt. aber ausschließlich im angegebenen Zuordnungsmonat auf dem Buchungsbeleg ausgewiesen 😞
Was mache ich aber, wenn beim Mitarbeiter regelmäßig jeden Monat die Familienheimfahrten anfallen?
Jeden Monat erneut eingeben, kann ja wohl nicht sein, das wäre mit den Worten meiner Kollegin "EDV zu Fuss"???
Freue mich über Lösungsvorschläge! Danke.
Hallo,
grundsätzlich sind ja "nur" die tatsächlichen Familienheimfahrten der USt zu unterwerfen. Es macht daher Sinn, wenn monatlich geprüft wird, wieviel Familienheimfahrten stattgefunden haben. Urlaub, Krankheit, Auswärtstätigkeiten usw. können zu Abweichungen bei der Anzahl der Fahrten führen.
Die Überprüfung sollte im Lohn sowieso stattfinden, damit ggf. eine höhere Anzahl an Familienheimfahrten auch der Lohnsteuer unterworfen wird.
In diesem Sinn also lieber einmal im Monat prüfen, die Anzahl der Fahrten erfassen und dann die Lohnabrechnung erstellen und schon habe ich auch monatlich den umsatzsteuerrelevanten Wert.
Viele Grüße
T. Reich