Hallo,
ich habe zu der beherrschenden Gesellschafter Geschäftsführerin GmbH noch eine weitere Frage.
Es wurde eine Direktversicherung abgeschlossen, die zu 100% vom Arbeitgeber gezahlt wird. Ist der Betrag bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze der RV frei oder handelt es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung und der Betrag ist von Anfang an Steuerpflichtig?
Gruß
M.Gottschalk
Hallo Frau Gottschalk,
meine Sie diese
Mindestlohn auch für Gesellschafter Geschäftsführer
Geschäftsführerin?
Da sollten Sie sich die Frage stellen, ob die Versorgung angemessen ist, wenn sie gleichzeitig einen Lohn von weit unter EUR 9,19 erhält. Der Beitrag entspräche EUR 536,00 monatlich. Bei weit unter EUR 1.592,93 (entspräche durchschnittlich EUR 9,19 pro Stunden) monatlich als Bruttoentgelt finde ich einen solchen Beitrag in die bAV sehr gewagt.
Viele Grüße
T. Reich