Der GGF hat eine Direktversicherung iHv 569 EUR mtl (AG finanziert) - Altversicherung von vor 2018 (m.E. Pauschalversteuerung genutzt).
Kann/muss ich 146 EUR (1752 EUR pro Jahr §40b) pauschal versteuern, 282 EUR steuerfrei (§3Nr63 4% BMG RV West) und 149 EUR steuerpflichtig abrechnen?
Hallo @Madre ;
es ist wichtig herauszufinden was für ein Vertrag es ist.
Entweder findet §40b (Pauschalsteuer) oder §3Nr63 (steuerfrei) in den jeweiligen Grenzen Anwendung.
Ein Mix aus den beiden ist mir so nicht bekannt.
Gruß Jasmina Reichert
schau mal bmf 06.12.2017
Rein arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind steuerfrei, soweit sie den Höchstbetrag (8 % der
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung [West] abzüglich der
tatsächlich nach § 40b EStG a. F. pauschal besteuerten Beiträge; vgl. Rn. 85 ff.) nicht
übersteigen. Der steuerfreie Höchstbetrag wird zunächst durch diese Beiträge ausgefüllt.
Soweit der steuerfreie Höchstbetrag dadurch nicht ausgeschöpft worden ist, sind die
verbleibenden, auf den verschiedenen Finanzierungsanteilen des Arbeitnehmers beruhenden
Beiträge des Arbeitgebers zu berücksichtigen
Die Anwendung der Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG a. F. für Beiträge an
Pensionskassen und für Direktversicherungen (siehe Rn. 85 ff.) ist nicht erst nach
Übersteigen des steuerfreien Höchstbetrages von 8 % möglich, sondern mindert das maximal
steuerfreie Volumen (§ 52 Abs. 4 Satz 16 EStG)