Ihr Lieben,
so einen Fall hatte ich noch nicht und ich stehe dezent auf dem Schlauch. Je länger ich mir das in den Lohnsteuer-Richtlinien durchlese, um so weniger verstehe ich es. Heute ist der Wurm drin.
Folgendes:
In 01/23 haben sich die Anteile der GmbH verändert, es waren drei GF. Einer ist ausgetreten, das Stammkapital ist nun 50%/50%.
Alle drei waren auf Minijob in der GmbH angestellt. Alle drei sind hauptberuflich Beamte. Die GmbH ist nur nebenbei.
Lt. Bericht der DRV überwiegen die Merkmale der selbstständigen Tätigkeit.
Aber wie sind jetzt die Gesellschafter-Geschäftsführer hier abzurechnen?
Bin ich hier richtig mit:
KV 0
PV 0
RV 0
AV 0
also alles mit Null.. und Lohnsteuer pauschaliert mit 2%? Und Personengruppe dann 900? (nicht meldepflichtig Beschäftigte)
Der Lohn wurde vorher von jemand anderem abgerechnet. Er wurde erst in 04/23 übernommen. Vorher war immer abgerechnet mit KV 0, RV 5, AV 0 und PV 0.
Danke!!!
Hallo @resizstlr ,
ich gehe davon aus, das vorher alle Drei auch jeweils 1/3tel Stammkapital hatten und Statusprüfung durchgeführt wurde => Annahme das die dann als SV-pflichtig eingestuft wurden (abhängiges Beschäftigungsverhältnis) und als "typische" Minijobber mit 2% abgerechnet wurden. 0500 in Ordnung da auch als Beamter immer RV-pauschale und alle drei wahrscheinlich privat Krankenversichert und nicht gesetzlich freiwillig.
Änderung der Anteile auf 50:50
- (falls mit "Bericht" nicht Statusprüfung bei RV-Bund gemeint ist): Du musst unbedingt eine nochmalige Statusprüfung bei der RV Bund für die beiden Geser-GF machen lassen für den Zeitpunkt ab Anteilsübertragung.
Bei 50:50 ist zwar relativ wahrscheinlich das sie als SV-frei (unabhängig vom Verdienst von bis zu 520 Euro) eingestuft werden aber es kann ja sein das etwas anderes dagegen spricht.
Falls die Statusprüfung bei der RV-Bund bei den Geser-GFs SV-freiheit feststellt, dann ist die Schlüsselung 0000 o.k. da ja "wie selbständig".
Allerdings kommst Du nicht in die 2% Pausch-Steuerregelung (§ 40a Abs. 2 EStG) rein da eben hier keine pauschalen Abgaben nach SGB für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis entrichtet werden. Nachdem beide Beamten sind musst Du diese mit Steuerklasse 6 und "Nebenarbeitgeber" für die Lohnsteuer bei der GmbH schlüsseln da ja die "besseren" Steuerklassen beim Hauptarbeitgeber weiterhin genutzt werden sollen.
Hoffe ich konnte etwas weiterhelfen.
Gruss
Nachtrag:
Können Gesellschafter einen Minijob in der GmbH haben? (gmbh-persoenlich.de)
Oh super danke!!!
Dann werd ich das auf Steuerklasse VI abrechnen.
Mit der Anteilsänderung wurde das Statusverfahren nochmal eingeleitet und geprüft. Da kam dann obiges raus.
Viiielen herzlichen Dank!
Hallo wie genau haben Sie den Gesellschafter-GF jetzt abgerechnet?
Ich habe aktuell den gleichen Fall, wie Sie Ihn hatten.