abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Großbuchstabe M

3
letzte Antwort am 03.02.2025 13:07:22 von Christopher_Fürther
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
NATI
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
545 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

wir sind im Moment dabei den Haken für den Großbuchstaben M für alle Mitarbeiter mit Hilfe der Funktion "Mitarbeiterdaten übergreifend ändern" zu setzten.

Da tauchen nun auch Mitarbeiter auf, die im Laufe des Jahres oder letztes Jahr bereits ausgeschieden sind, auf.

Was passiert, wenn wir bei  den ausgeschiedenen Mitarbeitern im Dezember den Haken für den Großbuchstaben M setzten?

Wird dann eine neue Lohnsteuerbescheinigung erstellt? Oder eine Nullabrechnung versendet?

 

Danke für eure Antwort; 

Grüße 

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
401 Mal angesehen

Hallo,


eine neue Lohnsteuerbescheinigung wird für Mitarbeiter, die im aktuellen Kalenderjahr ausgetreten sind erstellt, wenn die Schlüsselung für den Großbuchstaben M in den Personalstammdaten rückwirkend ab 01/2023 gesetzt wird.


Für Mitarbeiter, die im letzten Jahr ausgeschieden sind, kann keine neue Lohnsteuerbescheinigung erstellt werden.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
ANDREAS_aus_Dresden
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
181 Mal angesehen

Hallo Community & DATEV,

 

da ja erst nach Ablauf des Jahres wirklich vollständig klar ist, für welche Mitarbeiter das "M" zu setzen ist, würde ich dieses gern erst mit der Abrechnung des Januars für das abgelaufene Vorjahr für alle betroffenen AN erledigen.

 

Da es sich um Personalstammdaten (PSD) handelt, würde ich vermuten, dass bei einem Setzen des M unter 12/des abgelaufenen Jahres (PSD/Steuer/Steuerkarte/Allg.Daten), automatisch eine interne Nachberechnung angestoßen  und die Lohnsteuerbescheinigung aller betroffenen AN automatisch geändert wird. Da diese erst (tatsächlich) mit der Februarabrechnung erstmalig an das FA übermittelt wird (Annahme keine Austritte) erfolgt die Übermittlung gleich vollständig mit "M".

 

Ist diese Annahme korrekt?  (die Hilfe ist diesbezügl. unkonkret)

 

Ich bin mir insbesondere zu folgenden Details unsicher, da es dazu schon andere Community Beiträge gab:

 

- wird die Nachberechnung automatisch ausgelöst oder muss diese manuell angestoßen werden (nach meinem Systemverständnis von LODAS würde ich von automatisch ausgehen, da man PSD im Vormonat ändert), falls doch manuell nötig: kann eine Nachberechnung automatisch für alle ArbN ohne Änderung von MSD angestoßen werden?

 

- muss Entstehungsprinzip für das VJ geschlüsselt werden oder funktioniert es auch bei Standard (Zuflussprinzip)

 

Danke vorab für Eure Hilfe

Andreas 

 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
112 Mal angesehen

Hallo @ANDREAS_aus_Dresden,

 

für eine Änderung der Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres muss immer das Entstehungsprinzip hinterlegt werden.
Entweder für alle Mitarbeiter unter Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten oder für einzelne Mitarbeiter unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben/Versorg.


Das rückwirkende Setzen des Großbuchstaben M löst eine automatische Nachberechnung aus, ein manuelles Anstoßen ist nicht notwendig.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
3
letzte Antwort am 03.02.2025 13:07:22 von Christopher_Fürther
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage