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Hauptbeschäftigung mit Minijob

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letzte Antwort am 06.12.2023 10:45:55 von Uwe_Lutz
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Tigerpard
Beginner
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Hallo ihr Lieben!
Ich habe einen Arbeitgeber der einen Minijob 520 € einstellen möchte. Dieser AN hat jedoch bereits eine Teilzeitbeschäftigung und ist dort krankenversichert. Die Rentenversicherung soll auch beim Minijob abgeführt werden. 

Wie ist denn jetzt der Minijob zu schlüsseln?
Muss die Pauschalsteuer trotzdem gezahlt werden?
6-1-0-0
oder ist auch
0-1-0-0 möglich? 
Muss ich bei Lodas dann "Mehrfachbeschäftigung" auswählen?
Vielen Dank vorab!

rschoepe
Experte
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Der Minijob ist trotzdem 6100 - 0100 wäre es nur bei privater Krankenversicherung.

Minijob und (sozialversicherungspflichtige) Teilzeitbeschäftigung werden auch nicht zusammengerechnet, also kein MFB-Haken. Den braucht es nur bei mehreren gleichartigen Beschäftigungen (also mehrere sozialversicherungspflichtige oder mehrere GFBs).

Tigerpard
Beginner
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Nachricht 3 von 7
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Also nur nochmal zum Verständnis.. Denn wenn ich z.B. bei der Krankenkasse auf der Internetseite nachlese steht folgendes (Siehe Anhang).

Ich bin nicht befreit von der Abgabe der Pauschalen Krankenversicherung?

pogo
Experte
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Geringfügige Beschäftigung erfassen - Beispiele für LODAS

 


@Tigerpard  schrieb:


Muss die Pauschalsteuer trotzdem gezahlt werden?

Entweder zahlt der AG die Pauschalsteuer, wälzt die Pauschalsteuer auf den AN ab oder es wird mit den ELStAM des AN abgerechnet, was hier aber StKl 6 bedeuten würde.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Dort steht, dass der Arbeitnehmer keine Beiträge zur KV/PV/AV zahlt. Von den Beiträgen des Arbeitgebers ist keine Rede.

rschoepe
Experte
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Der Arbeitnehmer zahlt keine KV-Beiträge, der Arbeitgeber muss aber trotzdem den pauschalen Beitrag (an die Knappschaft) zahlen. 😉

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 7 von 7
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Grundsätzlich würde ich empfehlen, sich mal intensiver mit dem Thema geringfügige Beschäftigung zu befassen. Da gibt es so viele Fallstricke, dass man dies im Selbststudium mit Internetrecherche kaum schafft, alles richtig zu beurteilen und abzurechnen.

 

In den Geringfügigkeitsrichtlinien wird dies umfassend beschrieben (Microsoft Word - GeringRL_16-08-2022.doc (minijob-zentrale.de)). 

 

Zu empfehlen ist aber vermutlich eher der Besuch eines entsprechenden Seminars bzw. einer Onlineschulung.

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letzte Antwort am 06.12.2023 10:45:55 von Uwe_Lutz
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