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Hinzuverdienst während Elternzeit

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letzte Antwort am 18.05.2018 12:40:09 von martina
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martina
Beginner
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Hinzuverdienst während der Elternzeit

Ein Mitarbeiter geht vom 16.05.18 bis 15.07.18 in Elternzeit. Ich habe diesen Zeitraum in den Fehlzeiten erfasst.

Während seiner zweimonatigen Elternzeit möchte er nun jedoch im Rahmen von ElterngeldPlus 16 Stunden wöchentlich bei uns arbeiten. Wie erfasse ich das? Muss ich die Fehlzeit wieder raus nehmen? Der Mitarbeiter hat normaler Weise ein festes Monatsgehalt. Für den 01.05. bis 15.05. und ab dem 16.07.18 bekommt er dieses ja anteilig. Wie erfasse ich den "Stundenlohn" für die Zeit dazwischen? 

Vielleicht kann mir jemand helfen.

Vielen Dank.

björn
Experte
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Nachricht 2 von 3
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Hallo Frau Druck,

in diesem Fall dürfen Sie keine Elternzeit erfassen. Sie müssen einmal das Gehalt für den Mai und den Juli manuell anteilig berechnen und hinterlegen. Für den Juni müssen Sie das Gehalt weg lassen.

Bei der Teilzeittätigkeit kommt es darauf an ob der Mitarbeiter nach Stunden oder mit einem festen Gehalt bezahlt wird. Wenn nach Stunden bezahlt wird reicht es aus den Stundenlohn zu hinterlegen und über die Bewegungsdaten entsprechend die Stunden einzubuchen. Bei einem festen Gehalt muss ebenfalls eine manuelle Berechnung für die Monate erfolgen.

Gruß

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martina
Beginner
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Vielen Dank für die schnelle Antwort

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letzte Antwort am 18.05.2018 12:40:09 von martina
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