Hallöchen,
ich hätte eine Frage; wenn wir eine MA die in Zypern(Homeoffice) -Lebt anstellen (Unternehmen in Deutschland),
wie gehen wir hier am besten vor?
Bzw. was müssen wir beachten?
Hat da jemand Erfahrung mit?
LG hh
Moin,
@reibert schrieb: Bzw. was müssen wir beachten?
Technisch:
- Bandbreite an beiden Standorten --> flüssiger Bildaufbau
- technische Ausstattung im HomeOffice --> Drucker, PC, Notebook, Telefon
- Anbindung wie? --> TeamViewer, RDP, Citrix, VNC?
- Anbindung --> SSL-VPN, IPSec, o.ä.
- wie ist der Unternehmenstandort aufgestellt? --> Terminalserver vorhanden?
- Lizenzen --> vorhanden? Ergänzen?
Rechtlich:
- Datenschutz?
- Zugriffsschutz?
- Arbeitszeiten?
u.s.w.
Gibt mit Sicherheit noch weitere Dinge...
Beste Grüße
Christian Ockenfels
Hallöchen,
was das Technische betrifft gibt es keine Probleme.
Eher die steuerliche Schiene und SV wäre ja in Deutschland.
LG hh
Sind sie sich sicher was die SV-Pflicht in Deutschland angeht?
Zitat aus Haufe
Wird ein ausländischer Arbeitnehmer von einem deutschen Unternehmen dauerhaft im Ausland beschäftigt, gelten grundsätzlich die Rechtsvorschriften des jeweiligen Beschäftigungsstaates. Das deutsche Unternehmen unterliegt hinsichtlich der Beitrags- und Meldepflichten den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates.
Das sollte bei einem MA der dauerhaft von Zypern aus arbeitet doch zutreffen oder?
VG
Sind sie sich sicher was die SV-Pflicht in Deutschland angeht?
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Sicher bin ich mir nicht, daher bat ich um Hilfe.
Das sollte bei einem MA der dauerhaft von Zypern aus arbeitet doch zutreffen oder?
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Die Arbeit wird dauerhaft von Zypern ausgeübt und somit ist meine Frage beantwortet:
Entscheidend ist die Frage, in welchem Land der überwiegende Teil der Arbeit erledigt wird. Ist dies der Heimarbeitsplatz, so gilt der Wohnstaat als Beschäftigungsort, auch wenn regelmäßige Tätigkeiten beim Arbeitgeber in einem anderen Land erfolgen.
Jetzt wäre noch die Frage der Besteuerung???
Deutschland oder Zypern?
Da dürfte nur der Blick ins DBA Bundesfinanzministerium - Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen weiterhelfen.
Da sollte die Besteuerung geregelt sein.
Danke für die schnellen Antworten....
LG hh
Hallo,
weiterhin sollte geprüft werden, ob das Unternehmen durch die HO-Regelung eine Betriebsstätte im Ausland hat.
hier ein Link:
Home-Office im Ausland als Betriebsstätte? - Recht-Steuern-Wirtschaft - Verlag C.H.BECK
VG Stienak
Guten Morgen,
ich denke unser Mandant wird diese Mitarbeiterin nun nicht einstellen, ist zu komplex.
Danke für die Unterstützung.
LG hh