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Individuelles Teilbeschäftigungsverbot und Krankmeldung

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letzte Antwort am 09.10.2019 12:31:11 von floreana
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floreana
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 4
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Liebe Community,

eine Mitarbeiterin hat ein Teil-Beschäftigungsverbot erhalten, 60% Arbeitszeit mit Entgelt und 40% Mutterschutzlohn, was ich manuell ausgerechnet  und entsprechend in der Erfassungsliste eingegeben habe.  Nun ist sie parallel eine Woche krank geschrieben. Lodas akzeptiert die Eingabe Beschäftigungsverbot mit gleichzeitiger Fehlzeit  ( Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung) nicht. Wie geht man nun vor? Kann ich die Fehlzeit einfach weglassen, da sie ja eh Entgelt bzw. Mutterschutzlohn erhält?

Danke vielmals für HIlfestellung!

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

das BV muss für die Zeit der AU rausgenommen werden, da in der Zeit sowieso Lohnfortzahlung wegen Krankheit zu leisten ist. Ein BV ist nur notwendig und greift nur dann, wenn die AN sowieso arbeiten müsste - was während der AU nicht der Fall ist.

LG
VM

LG
VM
Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 4
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Moin,

nein, die Fehlzeit können Sie leider nicht weglassen, da während der Arbeitsunfähigkeit das Teil-Beschäftigungsverbot nicht mehr greift. Voraussetzung für ein BV ist immer, dass dies die einzige Ursache für das Nicht-Arbeiten ist.

Sie müssen also das Teil-BV einen Tag vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit beenden, dann die Fehlzeit wegen Arbeitsunfähigkeit erfassen und ab dem Folgetag der AU ein neues Teil-Beschäftigungsverbot eingeben.

Als Mutterschutzlohn für das Teil-BV darf dann nur das anteilige Entgelt ohne den Zeitraum der AU erfasst werden.

Sie sollten dann im Rahmen der Probeabrechnungen prüfen, dass die Entgelte korrekt erfasst werden und die U1-/U2-Erstattungsanträge korrekt erstellt werden.

Viele Grüße

Uwe Lutz

Oh, zu lange geschrieben - V.M. war schneller

floreana
Fortgeschrittener
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Herzlichen Dank an Sie beide - hat mir sehr geholfen!

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letzte Antwort am 09.10.2019 12:31:11 von floreana
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