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Insolvenzgeldumlage wird nicht berechnet

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letzte Antwort am 29.08.2019 09:54:49 von Daniela_Eichler
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fuchs2008
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
1666 Mal angesehen

Hallo,

ich habe die Insolvenzgeldumlage ( in Lohn - und Gehalt ) auf Mandantenebene aktiviert.

Laut Beitragsnachweis erfolgt jedoch keine Berechnung.

Bei den Mitarbeitern erfolgt die Berechnung " lt. Mandanteneinstellung "  also  " berechnen ".

Alle möglichen Häckchen wurden geprüft , gesetzt bzw. ergänzt.

Wer kennt dieses Problem ?

Gruß

Fuchs

maliat
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 4
1438 Mal angesehen

Hallo Fuchs,

folgende Punkte solltest du noch in den Mandantendaten und Personaldaten überprüfen.

Die ermittelt wird der Beitrag zur Insolvenzgeldumlage automatisch.

- Hierzu ist unter Mandantendaten ->
Sozialversicherung -> Allgemeine Daten im Register Umlage/Erstattung ist das Feld Insolvenzgeldumlage mit berechnen vorbelegt.

Der Beitrag erfolgt im Beitragsnachweis.

Automatische Berechnung der Insolvenzgeldumlage für Mandant deaktivieren

          

Voraussetzung:

Wenn der Mandant von der Insolvenzgeldumlage
ausgenommen (z. B. Arbeitgeber des öffentlichen Rechts und Privathaushalte) ist
muss die automatische Ermittlung deaktiviert werden.

Vorgehen:

  1. Mandantendaten -> Sozialversicherung ->Allgemeine Daten, Register
    Umlage/Erstattung wählen.
  2. Feld Insolvenzgeldumlage aus der
    Auswahlliste den Eintrag nicht berechnen
    auswählen.

              

Automatische Berechnung der Insolvenzgeldumlage für einzelne Arbeitnehmer

deaktivieren          

      Voraussetzung:Wenn einzelne Arbeitnehmer von der Berechnung Insolvenzgeldumlage ausgenommen sind, muss die automatische

  1. Berechnung beim Arbeitnehmer deaktiviert werden.Vorgehen:
  2. Personaldaten -> Sozialversicherung -> Allgemeine SV-Daten, Registerkarte
    Umlage wählen.
  3. Feld Insolvenzgeldumlage keine Berechnung
    auswählen.

Viele Grüße

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fuchs2008
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
1438 Mal angesehen

Guten Morgen,

folgende Erkenntnisse haben sich seit gestern ergeben:

-     Firma wird vom Insolvenzverwalter weitergeführt --> BSG Urteil vom 31.05.2018 keine Umlage

-     Betriebsnummer wurde für den Insolvenzverwalter neu vergeben --> Vermutung:

      obwohl Inso-Umlage aktiviert war wurde keine berechnet

-     Diese Betriebsnummer wurde für den insolventen Betrieb vergeben -->  DATEV merkt das ??  und führt keine Berechnung durch

Recht herzlichen Dank für die Rückantwort

LG Fuchs

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DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
1438 Mal angesehen

Hallo Fuchs,

grundsätzlich gilt: "Arbeitgeber des Öffentlichen Diensts, Privathaushalte und Betriebe die durch einen Insolvenzverwalter geführt werden bleiben - wie bisher von der Zahlung der Umlage ausgenommen."

=> Daher darf in diesem Fall keine Insolvenzgeldumlage berechnet werden.

Informationen finden Sie auch im  Dokument 5303297 - Insolvenzgeldumlage - Beispiele für Lohn und Gehalt.

Viele Grüße aus Nürnberg,

Daniela Eichler

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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letzte Antwort am 29.08.2019 09:54:49 von Daniela_Eichler
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