Hallo,
ich habe die Insolvenzgeldumlage ( in Lohn - und Gehalt ) auf Mandantenebene aktiviert.
Laut Beitragsnachweis erfolgt jedoch keine Berechnung.
Bei den Mitarbeitern erfolgt die Berechnung " lt. Mandanteneinstellung " also " berechnen ".
Alle möglichen Häckchen wurden geprüft , gesetzt bzw. ergänzt.
Wer kennt dieses Problem ?
Gruß
Fuchs
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Fuchs,
folgende Punkte solltest du noch in den Mandantendaten und Personaldaten überprüfen.
Die ermittelt wird der Beitrag zur Insolvenzgeldumlage automatisch.
- Hierzu ist unter Mandantendaten ->
Sozialversicherung -> Allgemeine Daten im Register Umlage/Erstattung ist das Feld Insolvenzgeldumlage mit berechnen vorbelegt.
Der Beitrag erfolgt im Beitragsnachweis.
Automatische Berechnung der Insolvenzgeldumlage für Mandant deaktivieren
Voraussetzung:
Wenn der Mandant von der Insolvenzgeldumlage
ausgenommen (z. B. Arbeitgeber des öffentlichen Rechts und Privathaushalte) ist
muss die automatische Ermittlung deaktiviert werden.
Vorgehen:
Automatische Berechnung der Insolvenzgeldumlage für einzelne Arbeitnehmer
deaktivieren
Viele Grüße
Guten Morgen,
folgende Erkenntnisse haben sich seit gestern ergeben:
- Firma wird vom Insolvenzverwalter weitergeführt --> BSG Urteil vom 31.05.2018 keine Umlage
- Betriebsnummer wurde für den Insolvenzverwalter neu vergeben --> Vermutung:
obwohl Inso-Umlage aktiviert war wurde keine berechnet
- Diese Betriebsnummer wurde für den insolventen Betrieb vergeben --> DATEV merkt das ?? und führt keine Berechnung durch
Recht herzlichen Dank für die Rückantwort
LG Fuchs
Hallo Fuchs,
grundsätzlich gilt: "Arbeitgeber des Öffentlichen Diensts, Privathaushalte und Betriebe die durch einen Insolvenzverwalter geführt werden bleiben - wie bisher von der Zahlung der Umlage ausgenommen."
=> Daher darf in diesem Fall keine Insolvenzgeldumlage berechnet werden.
Informationen finden Sie auch im Dokument 5303297 - Insolvenzgeldumlage - Beispiele für Lohn und Gehalt.
Viele Grüße aus Nürnberg,
Daniela Eichler
Personalwirtschaft
DATEV eG