Hallo,
bei einem Mitarbeiter wurde jetzt im Januar die SV-Jahresmeldung (50) für das Jahr 2019 nicht erstellt.
Aber wir haben eine Abmeldung (32) wegen Beitragsgruppenwechsel erhalten, was mir auch richtig erscheint.
Darauf ist das Bruttoarbeitsentgelt für 2019 genannt.
Eine Anmeldung (12) wurde auch erstellt mit Beschäftigungszeitraum 01.01.2020 bis
und kein Bruttoarbeitsentgelt.
Ist die Jahresmeldung deshalb korrekterweise nicht erstellt worden?
Grüße und danke im Voraus
Nico
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
richtig. Ein Zeitraum darf immer nur einmal gemeldet werden, grundsätzlich ist dabei immer der ziffernmäßig niedrigste Meldegrund zu verwenden: bei Ihnen die 32 statt der 50.
Vielen Dank, sehr interessant.
Wir haben einen Mitarbeiter in 12/2022 von kurzfristiger Beschäftigung auf Sozialversicherungspflichte Beschäftigung umgestellt.
In 12/2022 gab es dann die Meldung 30 Abmeldung Beschäftigungsende.
In 01/2023 gab es dann die Meldungen 31 Abmeldung krankenkassenwechsel und 11 Anmeldung Krankenkassenwechsel.
Die Krankenkasse will jetzt trotzdem die Jahresmeldung 50 für 2022 haben.
In Datev wird mir beim Verarbeitungsprotokoll auch immer folgendes angezeigt:
Hinweis #LN04364
DEÜV: Für das Kalenderjahr 2022 wurde die Abgabe einer Jahresmeldung (Abgabegrund 50) angefordert.
» Überprüfen Sie bei Bedarf die rückgemeldeten Anforderungen.
Es wird aber keine Jahresmeldung erstellt.
Ist das richtig, dass keine erstellt wird oder was muss ich tun um diese zu bekommen?
Danke für die Hilfe.
Wenn es eine andere Meldung (mit niedrigerem Grund der Abgabe) zum 31.12. gibt, ist keine Jahresmeldung zu erstellen. Was soll dort auch gemeldet werden? In der Jahresmeldung wird das Entgelt von der letzten Meldung bis zum 31.12. gemeldet...
Ich würde mal bei der Krankenkasse anrufen und dies versuchen, telefonisch zu klären.