Hallo Liebe Community,
ein Mitarbeiter möchte sein Jobrad nach Leasingende kaufen.
Das Rad ist von Jobrad, die schreiben, dass sie die Steuerlast übernehmen.
geht das denn?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Community,
kann hierzu jemand weiterhelfen?
Als DATEV können wir Ihnen hierzu keine rechtliche Auskunft geben. Deshalb haben wir für diesen Sachverhalt keine Lösung für Sie.
Hallo Heli,
ich habe gerade ein wenig gegoogelt. Wenn der AN das Fahrrad nicht sofort kaufen wollte, sondern erst nach Ablauf des Leasingvertrags die Kaufabsicht kund getan hat, kann er das Fahrrad für 17% des Bruttolistenpreises kaufen, und es ist hinlänglich bekannt, dass die Leasinggeber die pauschale Steuer übernehmen. (Finanztip)
LG
Sabine
Hallo Sabine,
vielen Dank.
Ja habe mit Jobrad gesprochen und sie übernehmen die pauschale Steuer.
Dann brauch ich das Fahrrad nicht eingeben bei dem Mitarbeiter als Kauf.
Danke und liebe Grüße Heli
Direkt von Jobrad, also alles save
Übernimmt der Nutzer nach Ende der Leasinglaufzeit das Dienstrad, wird für dieses von Seiten der Finanzbehörden für die steuerliche Beurteilung pauschal ein Restwert von 40 % angenommen. Da JobRad mit einem erwarteten Gebrauchtkaufpreis von derzeit 18 % des tatsächlichen Kaufpreises kalkuliert, stellt die Differenz einen geldwerten Vorteil dar. Der JobRadler muss diesen jedoch nicht versteuern, da JobRad im Rahmen der Möglichkeit zur Pauschalversteuerung nach § 37b Einkommensteuergesetz die Steuerlast trägt. Diese Lösung gilt bundesweit und wurde vom Bundesministerium für Finanzen 2017 bestätigt.
LG
Sabine
@itreptau - super vielen Dank --> das war ein sehr hilfreicher Hinweis 🙂
Wissen Sie auch wie sich dies verhält bei einem Kauf zur vorzeitigen Vertragsbeendigung?
Vorab vielen Dank.