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Kölner Pensionskasse - Arbeitgeber muss Rentendifferenz zahlen

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letzte Antwort am 20.02.2024 23:02:34 von Personalerin_123
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kriwi
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
348 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe folgendes Problem:

 

Da die Kölner Pensionskasse sich in Liquiditätsschwierigkeiten befindet, kann sie die vereinbarten Renten nicht mehr in voller Höhe an die Rentner auszahlen. Daher ist der ehemalige Arbeitgeber verpflichtet, die Rentendifferenz an die ehemaligen Arbeitnehmer zu zahlen. Der Referent bei einem Datev-Seminar darauf angesprochen meinte, höchstwahrscheinlich nicht als Versorgungsbezüge sondern als normales Gehalt.

 

Hat da schon jemand Erfahrungen? Wie muss die Gehaltsabrechnung erfolgen? Quasi wie bei einem beschäftigten Rentner?

 

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
269 Mal angesehen

Hallo,


wir können Sie rechtlich nicht beraten. 


Kann ein Mitglied der Community bereits Erfahrungen hierzu mit uns teilen?


Klären Sie alternativ mit Krankenkasse bzw. Finanzamt, wie die Bezüge zu verbeitragen sind.


Liebe Grüße 


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Personalerin_123
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
135 Mal angesehen

Guten Tag,

Ich habe gerade das gleiche Problem. Der Arbeitgeber hat Ausgleichsbeträge für einen ehemaligen bereits abgemeldeten Mitarbeiter zu bezahlen. Dies soll über eine "monatliche Gehaltsabrechnung" erfolgen. Ich gehe davon aus, dass dies möglicherweise als Versorgungsbezug abgerechnet werden muss. Hat jemand schon einen ähnlichen Fall gehabt? Vielen Dank.

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letzte Antwort am 20.02.2024 23:02:34 von Personalerin_123
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