Programm: LODAS
Guten Morgen zusammen,
die Kündigung wurde einvernehmlich während der Probezeit mit der MA besprochen und
zugestimmt. Nach einer weiteren Arbeitswoche folgten jetzt die Krankmeldungen
Die letzte AU ist zwei Tage über dem Kündigungstermin drüber.
Der Arbeitgeber zahlt in solchen Fällen, auch die Krankheitstage weiter.
Aber, wie sieht es mit der Probezeit aus?
Ist das nicht eine Grauzone?
VG
Yvonne Yildiz
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Der Arbeitgeber zahlt in solchen Fällen, auch die Krankheitstage weiter.
Warum?
Nach § 8 Absatz 1 EFZG hat das Ende des Beschäftigungsverhältnisses keinen Einfluss auf das Ende der Entgeltfortzahlung, wenn die Kündigung aus Anlass der Krankheit erfolgt. Nur in diesen Fällen ist der Arbeitgeber also verpflichtet, bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit bzw. bis zum Ablauf der 6-Wochen-Frist die Entgeltfortzahlung zu leisten.
Wenn die Arbeitsunfähigkeit erst nach dem Ausspruch der Kündigung eintritt, ist die Wahrscheinlichkeit nicht sehr hoch, dass die Kündigung wegen der Krankheit erfolgt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Sie haben wie immer recht !
Wäre die AU direkt nach Ausspruch der Kündigung am darauffolgenden Tag (§5 EntFG) erfolgt,
dann hätte man nach §3 EntFG auch über den Termin zahlen müssen.
Da sie aber erst im nachhinein krank wurde, ist unser letzter zu bezahlender Tag
der in der Kündigung genannte Austrittstermin.
Wäre die AU direkt nach Ausspruch der Kündigung am darauffolgenden Tag (§5 EntFG) erfolgt,
dann hätte man nach §3 EntFG auch über den Termin zahlen müssen.
Selbst in dem Fall würde ich das noch nicht mal so sehen.
Nur wenn die AU-Bescheinigung bereits vorliegt und dann die Kündigung erfolgt, kann ein Fall vorliegen, dass die Entgeltfortzahlung bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit zu zahlen ist. Aber auch in derartigen kann es anders sein - wenn die Kündigung eben aus einem anderen Grunde erfolgt. Dies ist dann ggf. ein Streitfall zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse oder Mitarbeiter - im Extremfall muss darüber dann das Arbeits- oder Sozialgericht entscheiden.
Und ob es sich lohnt, sich darüber zu streiten, hängt vom Umfang der ggf. zu zahlenden Entgeltfortzahlung ab.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Ergänzend noch zu den Ausführungen von Herrn Lutz. In der Regel wird die Krankenkasse die Ansprüche geltend machen, da diese in Vorleistung mit Krankengeld gehen. Hier hilft meist aber schon ein Anruf bei der Krankenkasse, wie der Fall gelagert ist. Da die Mitarbeiter der Krankenkasse emotional nicht betroffen sind, sehen die es meistens auch nicht so verkrampft wie der Arbeitnehmern.
Wäre die AU direkt nach Ausspruch der Kündigung am darauffolgenden Tag (§5 EntFG) erfolgt,
dann hätte man nach §3 EntFG auch über den Termin zahlen müssen.
Selbst in dem Fall würde ich das noch nicht mal so sehen.
Hallo Herr Lutz,
aber in diesem Fall würde es schwer nachzuweisen sein, das die Krankheit nicht aufgrund der Kündigung erfolgt ist.
und um da einem Rechtsstreit aus dem Wege zu gehen, zahlen die meisten AG.
Obwohl, wenn ich so darüber nachdenke .... ich kenne einige AG, denen wäre das egal und warten entspannt ab, was der AN macht. Da die meisten AN sich nicht trauen gegen den AG vorzugehen.
Da die meisten AN sich nicht trauen gegen den AG vorzugehen.
Das gilt in der Regel aber nur bis zur Kündigung, danach trauen sich dann doch mehr Arbeitnehmer.
In diesem Fall würde aber die Krankenkasse Druck machen, da diese in Vorleistung - zumindest in Höhe des Krankengelds - geht. Der Arbeitgeber könnte sich zumindest ggf. den Betrag über dem Krankengeld "sparen". Es kommt hier tatsächlich auch auf den Arbeitgeber an. Auch dort haben wir ja die, die ihre "Ruhe" haben wollen und froh sind, wenn das Thema mit diesem Arbeitnehmer erledigt ist.
Hallo,
das einzige, was in diesem Fall meiner Meinung nach zu tun ist, ist, die "EEL-Meldung nach Austritt" anzustoßen, damit der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sofort das Krankengeld bekommt. Die Krankenkasse meldet sich sonst ja sowieso wegen der Bescheinigung, dann muss man da nachträglich noch dran...
LG
VM