Hallo,
bei unseren Mitarbeitern (Stundenlohn-Empfänger) werden in der Nachberechnung März Fehler angezeigt. Dort steht, dass das Istentgelt größer/gleich dem Sollentgelt ist. Ich dachte es lege daran, dass die MA im Vormonat Urlaub hatten und/oder Krank waren und somit mehr Stunden gearbeitet hätten als "Normalerweise".
Ich habe mittlerweile die Stunden in den Personaldaten angepasst. Außerdem habe ich die KUG-Stunden so gekürzt, sodass die übliche monatliche Arbeitszeit nicht überschritten wird.
Seitdem kommt "nur" noch der Fehler "Die KUG-Abrechnung wurde abgelehnt" .
Ich habe alles probiert und das seit Tagen..
Ich hoffe auf Hilfe.
Danke vorab
Aileen Müller
Hallo Frau Müller,
alle relevanten Stammdatenschlüsselungen, die für die Abrechnung von Kurzarbeitergeld notwendig sind, finden Sie unter der Dokumentennummer 1008704 "Kurzarbeitergeld (Kug) abrechnen in LODAS compact / classic / comfort" in unserer Info-Datenbank.
Sie sollten grundsätzlich darauf achten, dass alle notwendigen Lohnarten in die Berechnung des Soll-Entgeltes einfließen. Die Schlüsselungsmöglichkeit finden Sie unter Mandantendaten | Lohnarten im Register KUG.
Welche Fehlermeldung wird derzeit noch auf dem Fehler- und Hinweisprotokoll ausgegeben? Lässt sich genauer erkennen, warum die KUG-Berechnung abgelehnt wurde?
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
ich bin bis heute davon ausgegangen, dass das KUG nicht berechnet wird, weil z.B. das Urlaubsentgelt höher als das KUG ist.
Beispiel ich habe eine MA die normalerweise mit 168 Stunden abgerechnet wird.
Im Mai hab ich 80 Std. mit Lohnart 410 und 88 Std. waren Urlaubsstunde.
Jedoch wurde auch hier wieder die KUG abgelehnt, weil das Ist-Entgelt größer/gleich dem Soll-Entgelt ist.
Und auf der Abrechnung werden lediglich die 88 Urlaubsstunden abgerechnet, obwohl ich alles eingegeben habe.
Jetzt steigen uns die Mitarbeiter natürlich auf´s Dach..
Oder muss die Urlaubsstunden-Lohnart auch mit KUG Berechnung geschlüsselt werden?
Hallo,
Sie können auf der Auswertung 102 prüfen, welche Werte jeweils im Soll- und Ist-Entgelt berücksichtigt werden.
Wenn das Ist-Entgelt durch die Urlaubsstunden höher als das Soll-Entgelt ist, kann kein Kurzarbeitergeld abgerechnet werden. Im Ist-Entgelt werden vom Programm immer automatisch alle Lohnarten berücksichtigt, die mit einer laufenden Verbeitragung in der Sozialversicherung abgerechnet werden.
Ob eine Lohnart im Soll-Entgelt berücksichtigt werden muss, muss von Fall zu Fall individuell geklärt werden. Nehmen Sie dafür ggf. Kontakt zur Agentur für Arbeit auf.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Mertel,
Danke für die Antwort.
Ich hatte aber bis Dato bei der Lohnart Urlaubsstunden den Haken bei "Keine Berechnung KUG". Ich habe es mit einer Probeabrechnung mal probiert den Haken auf Soll-Entgelt (Stunden und Betrag) zu setzen. Daraufhin wurden alle Stunden abgerechnet.
Ich würde auch sagen, dass es so richtig ist ?! Denn letztendlich wäre es den Mitarbeitern gegenüber ja nicht gerecht, nur 88 von 168 Stunden abzurechnen. Und der Urlaub steh Ihnen ja zu/ ist ja auch besser für sie, diesen zu nehmen.