Für das Kurzarbeitergeld habe ich die Standardauswertungen 100-102 in Lodas mit der Datenübermittlung "Papier" angelegt. Ist dies korrekt?
Eine zweite Frage: Wird der KUG Antrag automatisch von LODAS zur Agentur für Arbeit übermittelt oder muss dies "händisch" auf dem Vordruck 107 und 108 bei der Agentur für Arbeit erfolgen?
Vielen Dank für eine kurze Info dazu, da wir das KUG erstmals abrechnen müssen und wir keine Fehler machen möchten.
Hallo,
ja, die Auswertungen 100 - 102 werden in LODAS mit Papier angelegt. Eine Datenübermittlung des Antrags ist nicht möglich. Den Antrag auf Gewährung von Kug leiten Sie an die Bundesagentur für Arbeit weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Dank für die Antwort. Es reicht also, wenn die Auswertung 100 zur Agentur für Arbeit geschickt wird, so dass kein weiterer Vordruck für die (von der) Agentur für Arbeit ausgefüllt werden muss? Nochmals vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo,
richtig. Die Auswertung 100 "Antrag auf Gewährung von KUG" wird an die Bundesagentur für Arbeit weitergegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG