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KUG Antrag abgelehnt - Korrektur in Datev Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 09.09.2021 15:49:03 von Gökhan_Aras
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SWiesenbach
Beginner
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Der KUG-Antrag unseres Mandanten für den Monat November 2020 wurde abgelehnt, da zu durch den Mandanten zu spät eingereicht. Bekannt wurde uns dies erst im August 2021. Wie müssen wir nun in Datev Lohn und Gehalt vorgehen? Wir haben in anderen Unterhaltungen etwas von dem Ausfallschlüssel ES gelesen. Müssen wir diesen im November 2020 eingeben anstelle KU? Eine Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung 2020 muss wohl über ELSTER erfolgen, so wie wir das verstanden haben. Welche Beträge müssen nun aber im November eingegeben werden damit wir nicht im September 2021 den Lohnsteuerabzug haben aber dennoch die Korrekturen der Sozialversicherungsmeldung sowie der UV-Meldung 2020.

JimJackJohnny
Einsteiger
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ich würde alles so lassen. es erfolgte ja nur keine Erstattung seitens der Agentur für Arbeit.


also die Forderungen für 11/2020 wieder ausbuchen, die Berechnung KUG 11/2020 in LODAS war ja richtig.


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TN
Fachmann
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DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wenn der Antrag auf Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit ablehnt wird, weil z.B. die Voraussetzungen nicht erfüllt waren, sprechen Sie über das weitere Vorgehen bitte direkt mit der Agentur für Arbeit.


Sie haben im Programm Lohn und Gehalt die Möglichkeit anstelle des Ausfallschlüssels KU den Ausfallschlüssel ES in den Kalendarien der Mitarbeiter für den betreffenden Monat zu buchen und nachzuberechnen. 


In diesem Fall wird der nachberechnete Monat nicht länger als Bezugsmonat für das Kurzarbeitergeld gezählt. An den ursprünglich abgerechneten Werten ändert sich nichts. Die Leistungsanträge für den nachberechneten Monat werden ins Minus gesetzt.


DATEV kann für das konkrete Vorgehen jedoch keine Empfehlung geben, da ggf. individuelle Vereinbarungen aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder der gesonderten Zustimmung des Arbeitnehmers geprüft werden müssen.
Klären Sie im Zweifel mit einem Spezialisten aus dem Arbeitsrecht was anstelle von Kurzarbeit in diesem Fall abzurechnen ist.


Weitere Informationen finden Sie im Rundschreiben 2021/518 vom 20.07.2021 des GKV-Spitzenverbands.

 

 


 

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 09.09.2021 15:49:03 von Gökhan_Aras
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