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KUG Kindergartenzuschuss

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letzte Antwort am 03.05.2021 08:18:37 von reibert
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KP
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ist es richtig, dass der AG-Kindergartenzuschuss bei KUG gekürzt wird?

 

Das gleiche gilt für Bikeleasing (noch manuell angelegt und nicht über die Maske)

 

Wir haben kein 100% KUG sondern nur Ausfallstunden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Passig

DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 10
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Hallo Katrin Passig,


wurde der AG-Kindergartenzuschuss und das Leasing für ein Bike bei dem betreffenden Mitarbeiter in Lohn und Gehalt unter Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge als Be- bzw. Abzug erfasst, werden diese aufgrund der angegebenen Kürzung "k/k" (Teilmonat kürzen/Ausfallmonat kürzen) und aufgrund der Buchung im Kalender "KU" (KUG) automatisch gekürzt.


Wenn Sie "nk/nk" (Teilmonat nicht kürzen/Ausfallmonat nicht kürzen) oder "nk/k" (Teilmonat nicht kürzen/Ausfallmonat kürzen) erfassen, erfolgt bei Ausfallstunden keine Kürzung.


Viele Grüße aus Nürnberg


Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
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KP
Beginner
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Nachricht 3 von 10
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Super, vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Passig

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steinlen
Beginner
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Nachricht 4 von 10
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Hallo Frau Pfahler,

 

auch wir stellen uns die Frage, ob der KiGa-Zuschuss bei KUG gekürzt werden muss. Wir arbeiten mit Lodas und haben bei dem entsprechenden MA unter Perso-Daten / Entlohnung / LA 880 Kindergartenzuschuss erfasst.

 

Muss hier, LA 880,  in der Lasche KUG   "Soll-Entgelt (nur Betrag)" angeklickt und ein Haken bei   "Kürzung der Festbezüge bei KUG" gesetzt werden ?

 

Viele Grüße

Andrea Thun

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Thun,


die Stammlohnart 880 ist Steuer- und SV-frei und daher ist eine Schlüsselung für das Sollentgelt bzw. die Kürzung bei KUG nicht möglich. Eine automatische Kürzung erfolgt nicht. Soll der Kindergartenzuschuss gekürzt werden, ist dies manuell von Ihnen vorzunehmen.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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SAL
Beginner
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Hallo Frau Passig,

 

wir möchten den Kindergartenzuschuss für April und Mai komplett aussetzen. Wenn ich den Bezug neu anlege und auf 0 setze, als Monat ab 04/2020 eingebe, dann ergibt sich trotzdem immer ein Restbetrag - wie kann das sein? 

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DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

soll ein Betrag komplett ausgesetzt werden, so legen Sie bitte zum bereits erfassten Bezug/Abzug (z. B. dem Kindergartenzuschuss) eine neue Historie über die Schaltfläche Zeile neu mit 0,00 Euro an.

 

Wird ein neuer Bezug/Abzug angelegt, so wird dieser immer zusätzlich zu den bereits angelegten Bezügen/Abzügen berücksichtigt.

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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reibert
Aufsteiger
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Nachricht 8 von 10
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Hallo Zusammen,

 

bei unserem Arbeitgeber wird 100% KUG abgerechnet ohne Zuschuss und der Kindergartenbeitrag wird lt. Arbeitgeber weiter gezahlt. Kann dieser dann trotzdem abgerechnet werden?

 

LG Hanni

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 10
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Hallo,

 


es steht dem Arbeitgeber frei, auch bei einem Ausfall von 100% KUG einen Kindergartenzuschuss in vollem Umfang weiterzuzahlen. Wenn dieser nicht gekürzt werden soll, ist bei der Eingabe auf der Mitarbeiterebene unter Entlohnung | Bezüge/Abzüge darauf zu achten, dass in der Eingabezeile unter Kürzung bei dem entsprechenden Bezug "nk/nk" hinterlegt ist. 

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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reibert
Aufsteiger
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Nachricht 10 von 10
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Guten Morgen,

 

Danke für die Antwort, so habe ich es auch hinterlegt.

 

LG Hanni

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letzte Antwort am 03.05.2021 08:18:37 von reibert
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