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KUG/ Lodas Teilzeitkräfte/Gehalt

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letzte Antwort am 08.03.2021 09:44:10 von Flitze0815
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SC6
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 Guten Morgen zusammen,

 

ich rechne gerade eine Firma mit KUG/Lodas (meine erste ☺).

Ich weiß, das er bei Vollzeitkräften immer der Bezug zu den 173,33 Std. im Monat nimmt, um KUG zu berechnen.

 

Aber, was passiert bei Teilzeitkräften. Ich habe eine Dame, die im Monat 104 Std regulär arbeitet und jetzt 76 Std. KUG hat. Sie erhält zu ihrem KUG noch ein kleines Gehalt. Soweit ok.

 

Eine andere Dame arbeitet regulär 96 Std. im Monat und hat jetzt 96 Std. KUG. Sie erhält kein Gehalt mehr im Gegenteil zu den Vollzeitkräften oder der Dame mit 76 Std.

 

Für mich ist es etwas verwirrend...

Was haltet ihr davon....

 

Viele Grüße  Stefanie ☺

 

 

Flitze0815
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Hallo SC,

bei Kurzarbeit wird immer mit den tatsächlichen Sollstunden des Monats gerechnet, nicht mit dem monatlichen Durchschnitt. Zum Einen sind unter Mandantendaten/monatliche Arbeitszeit die monatlichen Sollstunden für Vollzeitkräfte zu hinterlegen und bei den Teilzeitkräften die abweichenden Sollstunden unter Personaldaten/monatliche Arbeitszeit. Das muss entsprechend in dem Monat eingepflegt werden, in dem das erste Mal KUG abgerechnet wird; es reicht also nicht jetzt im Februar für den Januar das Soll der 21 Arbeitstage zu erfassen. Du musst manuell in den Januar zurückgehen und dort die Arbeitszeit erfassen - bitte beachten: Feiertage gehörten zu den Soll-Arbeitsstunden.

Gruß

Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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SC6
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Danke für deine Antwort 👌

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SJ_2020
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Hallo - ich hatte vor Kurzem genau denselben Sachverhalt.

 

Hier wurde mir mitgeteilt, dass bei den Gehaltsempfängern / Vollzeitkräfte die 173,33 h aus den Mandantendaten / Monatliche Arbeitszeit gezogen und nur bei den Teilzeitkräften sowie bei den Stundenlohnempfängern auf Personaldatenebene die abweichende Sollarbeitszeit erfasst werden muss.

 

Jetzt bin ich doch verunsichert wie die korrekte Vorgehensweise ist?

 

Vorab vielen Dank für weiteres Feedback.

 

Viele Grüße

 

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Flitze0815
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Auch bei Gehaltsempfängern wird die Kurzarbeit anhand der tatsächlichen Sollarbeitszeit im Monat berechnet. Hierfür muss unter Mandantendaten/Arbeitszeiten/monatliche Arbeitszeit die tatsächliche Sollarbeitszeit pro Monat der Vollzeitkräfte erfasst werden. Die Erfassung unter Personaldaten ist nur dann notwendig, wenn die monatliche Sollarbeitszeit des jeweiligen Arbeitnehmers abweicht (egal ob Gehalts- oder Stundenlohnempfänger). 

 

Sollte die Belegschaft aber zum größten Teil aus 6-Stunden-Kräften (ein reines Beispiel) bestehen, lohnt es sich diese Sollarbeitszeit unter Mandantendaten zu erfassen und nur die davon abweichenden Mitarbeiter (auch Vollzeitkräfte) unter Personaldaten anzupassen.. je nachdem wie der überwiegende Teil der Mitarbeiter beschäftigt ist.

live long and prosper
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SJ_2020
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D.h. ich darf nicht grundsätzlich mit 173,33 bei Gehaltsempfängern / Vollzeitkraft rechnen sondern muss immer an Hand der individuellen ART im jeweiligen Monat * die tgl. Sollarbeitszeit in den Mandantendaten hinterlegen?

 

Vorab vielen Dank für weitere Rückinfo 🙂

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Flitze0815
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ja, so sollte es sein 👍

 

also.. die individuellen (vom Gros abweichenden) in den Personaldaten, den Rest in den Mandantendaten

live long and prosper
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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


die Basis der Berechnung bei Gehaltsempfängern ist, anders als bei Stundenlohnempfängern, die individuelle wöchentliche Arbeitszeit. 
Diese, multipliziert mit 13 Quartalswochen und geteilt durch 3 Monate ergibt das monatliche Soll eines Gehaltsempfängers. 
Dies ist somit immer eine Durchschnittsberechnung. 
Eine Umstellung auf eine Berechnung über die tatsächliche Sollarbeitszeit/Monat ist in LODAS möglich, sollte vorab aber mit der Arbeitsagentur abgeklärt werden.
Nähere Informationen finden Sie im Info-Dokument 5303311- Kurzarbeitergeld berechnen und erfassen

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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SC6
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Ich finde es schwierig, als Anfänger zu entscheiden, wann es wie abgerechnet wird....

 

Und was bedeutet vorab mit dem Arbeitsamt klären?

Sollen die entscheiden, wie ich die Firma abrechne....

Ich habe mit dem Arbeitsamt telefoniert, aber auch da erhält man keine einheitlichen Aussagen.

 

Es bleibt also spannend, egal wie ich es mache, irgendjemand findet es nicht richtig.

 

 

 

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SJ_2020
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Hallo - ja hatte auch ein längeres Telefonat mit der ARGE und erkundigte mich bzgl. der korrekten Berechnung.

 

Hier erhielt ich die Auskunft, dass für die Agentur für Arbeit beide Varianten korrekt sind - dies müsste die abrechnende Stelle für sich entscheiden. Von Seiten der ARGE gäbe es wohl keine Beanstandungen.

 

Es bleibt weiter spannend - so wie ich es verstanden habe führt es jeder individuell durch. Eine strikte Vorgehensweise scheint es nicht zu geben.

 

Ich komme ursprünglich aus der Industrie und hier wurde immer mit dem Durchschnittsmonatswert gerechnet.

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Flitze0815
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Moin zusammen,

dieses Telefonat hatte ich schon vor einigen Jahren mit 'unserer' zuständigen Arge. Bei meinem Kurzarbeitseinstieg im letzten Jahrtausend 🤣🤣🤣 , wurden wir explizit darauf hingewiesen, dass für die Berechnung von Kurzarbeitergeld die individuelle Sollarbeitszeit herangezogen wird. Und für mich ist auch nur diese Variante sinnvoll, da ja auch die monatliche Mehrarbeit bei Gehaltsempfängern anhand der monatlichen Sollarbeitszeit berechnet wird und nicht anhand der Durchschnittsstunden.

Da unsere Leistungsanträge inzwischen von Sachbearbeitern quer durch Deutschland bearbeitet werden und niemand die Berechnungsweise angemahnt hat, werde ich mich weiterhin für die individuelle Sollarbeitszeit pro Monat stark machen 💪 😁

In diesem Sinne noch einen KUG-freien Tag!

Gruß

Flitze

live long and prosper
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letzte Antwort am 08.03.2021 09:44:10 von Flitze0815
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