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KUG - Sollentgelt bei Nachtzuschlage

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letzte Antwort am 04.09.2023 14:31:14 von Betül_Kilic
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MHaas1
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Hallo,

 

ich habe folgenden Fall: Der Mandant zahlt seinen Mitarbeitern Nachtzuschläge nach tatsächlich geleisteter Arbeit mit 60% Zuschlag. Nun hat er KUG angelmeldet und es fallen nur noch vereinzelt Nachtzuschläge an. 

 

Nach meinem Verständnis ist nur der steuerpflichtige Anteil des Zuschlages ins Soll-Entgelt mit einzubeziehen.

 

Wie ermittelt ich das entsprechende Soll-Entgelt zur KUG Berechnung? Hat hier jemand einen Lösungsvorschlag zur programmtechnischen Umsetzung?

 

Danke und

viele Grüße

 

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


rechtlich können wir Sie leider nicht beraten.


Bitte nehmen Sie zur Klärung der korrekten Berechnung Kontakt mit der zuständigen Agentur für Arbeit auf.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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MHaas1
Einsteiger
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Hallo Frau Mertel,

 

ich habe bezüglich des Falles inzwischen eine Rückmeldung von der Arbeitsagentur erhalten.

Demzufolge ist nur der beitragspflichtige Anteil der geplanten Nachtzuschläge für die Berechnung mit in das Sollentgelt/Istentgelt für das Kurzarbeiterentgelt mit einzubeziehen. Dazu benötigt man die Zuschläge die ohne KUG angefallen wären und die nun tatsächlich angefallen sind. Aktuell werden die Nachtzuschläge (60%) mit der Lohnart (Stammlohnart 110 = Zuschlag 25% pflichtig) abgerechnet. Mit dieser Lohnart wird aber nicht gesplittet, welcher Anteil frei und welcher Anteil pflichtig ist, denn das wird nur in der Berechnung der Höhe Lohnsteuer /SV berücksichtigt.

Gibt es hier eine Möglich die Lohnart zu splitten? Oder könne Sie mir sagen, wer mir bei dieser Fragestellung weiterhelfen kann?

 

Vielen Dank und

beste Grüße

 

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DATEV-Mitarbeiter
Julia_Nagengast
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @MHaas1,


entscheidend ist, dass die Lohnart bei die Steuer- und SV-Behandlung im 51er-Bereich geschlüsselt ist.


Mit dieser Einstellung kann, wenn vorhanden, der steuer- und sozialversicherungspflichtige Anteil

ermittelt werden.

 

Dadurch entsteht die Splittung und das Programm nimmt automatisch den steuer- und sozialversicherungspflichtigen Anteil mit als Soll- und Ist-Entgelt in die KUG-Berechnung.

 

Weitere Informationen finden Sie im Dokument Fragen und Antworten zum Thema Kurzarbeitergeld (Kug) im Kontext des Coronavirus unter Punkt 3, Frage 3.

Viele Grüße Julia Nagengast
Personalwirtschaft | DATEV eG
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MHaas1
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Vielen Dank Frau Nagengast.

 

Können Sie mir noch sagen, wie ich die Lohnarten jeweils Schlüssel (hinsichtlich KUG).

Ich benötige einmal die Lohnart Nachtzuschläge mit der ich die Zuschläge für das Soll/IST-Entgelt schlüssel,

die ohne KUG lt. Schichtplan angefallen wären und

einmal die Lohnart Nachtzuschläge, die tatsächlich angefallen sind (mit KUG)?.

 

Danke und viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


grundsätzlich können Sie die Eingaben zum KUG u.a. für SFN-Lohnarten unter Mandantendaten | Lohnarten, Registerkarte KUG im Feld Berechnung des Sollentgelts vornehmen.


Wie die einzelnen Lohnarten jedoch genau zu schlüsseln sind und ob diese in die Berechnung von KUG einfließen müssen oder nicht, können wir rechtlich nicht beurteilen.


Nehmen Sie zur Klärung dieses Sachverhaltes bitte Kontakt zur zuständigen Agentur für Arbeit auf.

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 04.09.2023 14:31:14 von Betül_Kilic
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