Hallo,
leider gibt es immer noch große Fragezeichen zum Thema Berechnung KUG und car allowance, d. h. der Mitarbeiter bekommt für seinen privaten PKW seit Jahren einen fixen Zuschuss zum Gehalt. Dieser ist sozialversicherungspflichtig.
Darf dieser Zuschuss gleichsam dem Gehalt, in diesem Falle KUG 40 bzw. 50%, gekürzt werden? Soweit ich weiß, darf er das nicht... ist das richtig? Und wie geht's in DATEV?
Vielen Dank für Ihre Antwort..
Hallo,
es kommt darauf an, welche individuelle Vereinbarung der AG mit seinem AN bzgl. des Fahrzeugzuschusses vereinbart hat. So ist es möglich, dass der Zuschuss entsprechend der Kurzarbeit gekürzt wird, aber auch beim vollen Betrag belassen wird.
Sorry, dass ich dir keine eindeutige Antwort geben konnte.
Im Bereich der jeweiligen Lohnart (Reiter KUG) lässt es sich einstellen, ob eine solche Kürzung vorgenommen werden soll. Einfach bei "Kürzung der Festbezüge bei KUG" einen Haken setzen.
Gruß
OLJA