Hallo allerseits,
wir haben einen Mitarbeiter, der nach Ende der LoFo Krankengeld bezogen hat und dann in Reha ging.
Dieser hat einen Firmenwagen, den er weiterhin nutzt. Nun haben wir die Auskunft bekommen, dass die 1%- Regelung trotzdem anzuwenden ist, er aber aufgrund der SV-Unterbrechung nicht SV-pflichtig wäre.
Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen... Hat hier jemand Erfahrungswerte?
Und falls dem wirklich so ist - welche Lohnart würde da passen?
Vorab besten Dank!
Viele Grüße
JCA
Hallo JCA,
wenn der Mitarbeiter während seiner Unterbrechung (z. B. Krankengeldbezug oder Reha) den Firmenwagen weiterhin nutzen darf, ist dieser als sv-pflichtig anzusehen. Es handelt sich in diesem Fall um weitergewährte Arbeitgeberleistungen.
Allgemeine Informationen hierzu finden Sie in folgenden Info-Dokumenten:
Arbeitgeberleistungen bei Sozialleistungsbezug abrechnen (Beispiele für LuG)
Weitergewährte Arbeitgeberleistungen abrechnen
Liebe Grüße aus Nürnberg
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo zusammen,
wie bekomme ich das Netto-Krankengeld heraus? Oder wird es von Datev automatisch berechnet?
Falls der Freibetrag überschritten wird, wird die beitragspflichtige Einnahme automatisch verbucht?
Ich habe Privatfahrten trotz Krankengeldbezug zu berechnen.
Vielen Dank
Hallo,
der Arbeitnehmer erhält eine Sozialleistung in Form von Krankengeld. Die arbeitgeberseitige Leistung der Weiterzahlung von Privatfahrten übersteigt die Freigrenze in Höhe von 50€ und wird damit als beitragspflichtige Einnahme berücksichtigt.
In diesem Fall hinterlegen Sie im Kalender den Ausfallschlüssel K6 - Krankheit mit Kranken(tage)geldanspruch. Mit der Lohnabrechnung wird die EEL-Meldung automatisch erstellt und an die Krankenkasse übermittelt. Diese enthält die Anforderung zur Höhe der Sozialleistung, die benötigt wird, um die Beitragspflicht der weitergewährten AG-Leistung zu ermitteln.
Über das Rückmeldeverfahren werden die Netto- und Brutto-Sozialleistungen automatisch auf der Mitarbeiterebene unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten | Reiter "Arbeitgeberleistungen bei Sozialleistungsbezug" hinterlegt. Lohn und Gehalt prüft die Beträge und führt mit der nächsten Abrechnung ggf. eine Nachberechnung der Sozialversicherungsbeiträge durch.
Viele Grüße
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
herzlichen Danke für die Info, jetzt kann ich das alles nachvollziehen. das es automatisch funktioniert war es mir nicht so bewusst. Der Mitarbeiter ist schon länger krank und so kam ich jetzt bei der nächsten Monatsabrechnung wieder ins grübeln. Nun ist alles geklärt und ich weiß wo es jederzeit zu sehen ist. Vielen Dank und ein schönes langes Wochenende!
Hallo Frau Heubeck,
müsste ich im Reiter Arbeitgeberleistungen bei Sozialleistungsbezug denn den Wert sehen, oder läuft das im Hintergrund.
Woran liegt es, wenn ich dort keine Werte sehe, obwohl Krankengeld beantragt wurde?
Beste Grüße
Lott_Ti1
Hallo Lott_Ti1,
bei einem Mitarbeiter in Lohn und Gehalt werden Ihnen unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten in der Registerkarte "Arbeitgeberleistung bei Sozialleistungsbezug" dann Angaben angezeigt, wenn eine Rückmeldung der Sozialleistung der Krankenkasse vorliegt. Diese wird automatisch in Lohn und Gehalt eingespielt.
Über die Schaltfläche "Rückmeldungen der Sozialleistung..." können Sie diese ebenfalls einsehen. Werden dort keine Werte aufgeführt, erfolgte bislang noch keine Rückmeldung der Krankenkasse.
Viele Grüße aus Nürnberg
Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG
Ich arbeite mit LODAS
Hallo Frau Hien,
ich habe dazu auch noch eine Frage. Muss ich bei einem freiwillig krankenversicherten Mitarbeiter, der ebenfalls im Krankengeldbezug ist und weiterhin seinen Dienst-PKW nutzt, noch etwas separat einstellen - so bei den privat Versicherten (ermäßigter Beitragssatz oder so)?
Die weitergewährten AG-Leistungen sind ja sv-pflichtig.
LG Carola Lautenschläger
Hallo Frau Lautenschläger,
für einen freiwillig gesetzlich versicherten Mitarbeiter gibt es in Bezug auf die weitergewährte Arbeitgeberleistung keine Besonderheiten zu beachten.
Wie Sie die Nutzung des Firmenwagens während einer Unterbrechung abrechnen können, haben wir für Sie im Dokument 5303169 Weitergewährte Arbeitgeberleistungen während Unterbrechung (Beispiele für Lodas) zusammengefasst.
Guten Morgen Frau Heubeck,
ich habe im Monat Oktober 2023 mit der Lohnabrechnung die EEL erstellt und übermittelt.
Wie lange dauert es ca. bis die Krankenkasse die Netto-Brutto-Sozialleistungen zurück meldet?
Und noch eine weitere Frage zu den Stammdaten Firmenwagen. Bleiben die hinterlegten Stammdaten während dem Krankengeldbezug unverändert, oder muss ich da tätig werden?
Viele Grüße
Beate Hauck
Hallo Frau Hauck,
wann Sie eine Rückmeldung für die Netto-Brutto-Sozialleistungen erhalten, hängt von der Bearbeitungsdauer bei der Krankenkasse ab.
Sollte der Mitarbeiter auch während der Unterbrechungsphase den Firmenwagen weiterhin nutzen, bleiben die hinterlegten Stammdaten unverändert. Bitte prüfen Sie, ab wann der geldwerte Vorteil für Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte nicht mehr abgerechnet werden muss.
Wird dieser nicht mehr abgerechnet, erfassen Sie unter Stammdaten | Besonderheiten | Firmenwagen | Registerkarte „Wohnung / Tätigkeitsstätte“ bei „Abrechnung von Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte“ eine neue Historie und deaktivieren Sie das Kontrollkästchen.
Hallo Frau Preuß,
und wie geht man bei LODAS vor?
Fahrten Wohnung-Arbeit deaktivieren?
Zum Thema:
Ich habe von einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht erzählt bekommen, dass der Sachbezug incl. F W-A Bestandteil der Entlohnung sei und auch bei Nichtnutzung des Kfz zu zahlen sei.
Heißt auch bei Krankengeldbezug und weiterhin Nutzung des Kfz dass die F W-A abgerechnet werden müssen? Dann allerdings SV +LSt-pflichtig?
Haben Sie da Erfahrungen?
Hallo,
bei Weiternutzung des Firmenwagens während einer Unterbrechung (voller Monat) werden sowohl die 1% als auch die 0,03% weiter abgerechnet.
Siehe Auszug Dokument Haufe:
"Die Finanzverwaltung folgt der Rechtsauffassung des FG Düsseldorf jedoch nicht und verlangt den Ansatz der 0,03-%-Monatspauschale auch dann, wenn der Arbeitnehmer nachweislich keine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte während des gesamten Monats durchgeführt hat. Nach der Rechtsauslegung der Finanzämter begründet allein die rechtliche Nutzungsmöglichkeit des Dienstwagens den Ansatz der Monatspauschale von 0,03 %, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer sein betriebliches Fahrzeug für diese Fahrten im jeweiligen Kalendermonat tatsächlich nutzt. Der mit 0,03 % festgelegte Nutzungswert berücksichtigt bereits pauschal einen durch Urlaub oder Krankheit eintretenden Nutzungsausfall. Gleiches gilt für die Arbeit im Homeoffice oder bei Kurzarbeit 0 (= Vollausfall), wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Kalendermonats keine Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte unternommen hat. Auch hier verlangt die Finanzverwaltung den Ansatz der Monatspauschale von 0,03 %."
Viele Grüße
Hallo,
schauen Sie mal ins Dokument 5303169 . Hier finden Sie ein Beispiel zur Abrechnung eines Firmenwagens während einer Unterbrechung.