Hallo liebe Community,
meine Lebensgefährtin ist nach knapp 2 Jahren wieder in Ihren alten Beruf zurückgekehrt.
Sie hat nun einen neuen Vertrag (1.600 € Brutto) und arbeitet 20 Stunden die Woche an 4 Tagen. (Steuerklasse1, Kirche ja; BW)
Unser Sohn war 2 Tage krank und Sie wurde freigestellt.
Überraschend kam jetzt die Lohnabrechnung mit ca. 890€ netto! Ist das möglich? Laut Brutto Netto Rechner müsste es knapp über 1.200€ sein. Machen hier die 2 Kinderkrankheitstage so viel aus?
Lieben Dank für Eure Einschätzung
Beste Grüße
Karsten
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Karsten,
brutto 1600 wieviel? Steuerklasse 5?
Dann würde es hinkommen.
LG
Sabine
nein Sie ist Steuerklasse 1
Laut Brutto Netto Rechner müsste es knapp über 1.200€ sein.
Ohne Kindkrank ja.
Überraschend kam jetzt die Lohnabrechnung mit ca. 890€ netto! Ist das möglich?
War sie denn den vollen Monat beschäftigt also ab dem 1.? Am besten postest du mal die Abrechnung (anonymisiert).
02.11.2023
12:14
zuletzt bearbeitet am
22.11.2023
14:14
von
Dirk_Jendritzki
Habe die Abrechnung anonym hochgeladen. Laut Vertrag 1600€ Brutto und in der Abrechnung dann deutlich weniger wegen 2 Kindkrank Tagen
Anlage auf Wunsch des Autors durch @Dirk_Jendritzki entfernt
Lt. Auswertung werden 29 von 31 sv-Tagen abgerechnet. Also kann, nach meiner Berechnung, die Kürzung max. 2/31stel von 1.600 € betragen.
Lieber Karsten,
kann es sein dass Du Brutto mit Netto verwechselst?
LG
Sabine
Wie meinst du das? Verdienst sind 1.600 Brutto laut Vertrag und in der Abrechnung stehen 1.177,55€ Brutto (siehe Abrechnung).
Personalabteilung sagt, das liegt an den 2 fehlenden Tagen! Das kann doch nicht passen...
ja das sehe ich auch so, also ist somit die Abrechnung falsch
Was man noch erkennen kann, ist, dass 80 Std. à 14,72=1.177,55 EUR errechnet wurden.
Ok, dann rechnet der Arbeitgeber 80 Stunden im Monat.
4 tage Woche * 5 h pro Tag * 4 Wochen = 80 Stunden
Aber jetzt komme ich nicht weiter. Warum zu 14,72€?
Eigentlich anders herum: Das Brutto wurde durch die hinterlegten Stunden geteilt. Daher kommen die 14,72. Hilft also nicht weiter.
Nach deinen Vorgaben kann die Gehaltskürzung für 2 Tage definitiv nicht über 400,00 EUR betragen.
Wenn man den ausgewiesenen Stundenlohn zugrunde legt und im Oktober mit 90,0 Stunden (80 + 2 Ausfalltage) rechnet, läge das Gehalt bei ca. 1.324,80 EUR brutto. Dann käme die Berechnung hin.
1.600,00 / 14,72 = 108,70 durchschnittliche Monatsarbeitszeit = ca. 25,0 Wochenstunden.
Ich würde bei der zuständigen Abrechnungsstelle fragen, welche Grunddaten hinterlegt sind.
Gehalt, Wochenarbeitszeit, 4-Tage-Woche? Irgendetwas scheint da schiefgelaufen zu sein.
Viel Erfolg!
1600,-EUR / 20 Std./Wo - 4 AT hhhmmm .??
- durchschnittlicher Stundenlohn sind 1600 EUR * 3 Monate / 13 Wochen / 20 Std. = 18,46 EUR
der stimmt in der Abrechnung schon mal nicht.
Dann gibt es bei der Umrechnung 3 Möglichkeiten
- aufgrund von 31 Kalendertagen im Oktober = 1600 /31 Tage x 29 Tag = 1496,77 EUR
- aufgrund von 30 Tage = 1600 /30 * 28 = 1493,33 EUR
- aufgrund von Arbeitstage - da wäre die Frage, an welchen Tag sie arbeitet .. sagen wir mal montags bis donnerstags, im Oktober dann 18 AT x 16 = 1422,22 EUR
Die Berechnung stimmt definitiv nicht. Den Festbezug soll sie sich nochmal erklären lassen.
Hat sie denn am 01.10. angefangen oder evtl. erst am 05. oder so?
Bin gerade am rechnen 😄
ja Start 01 Oktober, Arbeitswoche Montag bis Donnerstag 5h pro Tag also 20h die Woche.
Grundgehalt 1600€ Brutto.
Ja der Fehler liegt in der Berechnung des Grundgehalts meiner Meinung nach:
Brutto 1.600€ Grundgehalt
Der Arbeitsgeber sagt jetzt aber, da nur 4 Tage also nur 20 Wochenstunden sind es nicht 1.600 € sondern die 1.324,80€!!!
Für 25 Wochenstunden sind es dann 1.600€, aber so steht es nicht im Vertrag
@Karsten_G schrieb:Ja der Fehler liegt in der Berechnung des Grundgehalts meiner Meinung nach:
Brutto 1.600€ Grundgehalt
Der Arbeitsgeber sagt jetzt aber, da nur 4 Tage also nur 20 Wochenstunden sind es nicht 1.600 € sondern die 1.324,80€!!!
Für 25 Wochenstunden sind es dann 1.600€, aber so steht es nicht im Vertrag
Hallo,
Was steht denn zur Arbeitszeit und Vergütung genau im AV?
Gruß, vw
@Karsten_G schrieb:Ja der Fehler liegt in der Berechnung des Grundgehalts meiner Meinung nach:
Brutto 1.600€ Grundgehalt
Der Arbeitsgeber sagt jetzt aber, da nur 4 Tage also nur 20 Wochenstunden sind es nicht 1.600 € sondern die 1.324,80€!!!
Für 25 Wochenstunden sind es dann 1.600€, aber so steht es nicht im Vertrag
Das müsste/könnte dann beim Rechtsanwalt landen. Viel Erfolg.
Hallo Karsten,
ich komme auf 1476,80 brutto
und auf 1147,02 netto
LG
Sabine
Die rgelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden bei einer vier Tage Woche...
Der Arbeitnehmer erhält für seine Tätigkeit ein festes Monatsentgelt in Höhe von EUR 1.600 brutto...
@Karsten_G schrieb:Sie hat nun einen neuen Vertrag (1.600 € Brutto) und arbeitet 20 Stunden die Woche an 4 Tagen. (Steuerklasse1, Kirche ja; BW)
Das schrieben Sie am Anfang, jetzt:
@Karsten_G schrieb:Brutto 1.600€ Grundgehalt
Der Arbeitsgeber sagt jetzt aber, da nur 4 Tage also nur 20 Wochenstunden sind es nicht 1.600 € sondern die 1.324,80€!!!
Für 25 Wochenstunden sind es dann 1.600€, aber so steht es nicht im Vertrag
Ich denke, hier können wir alle nichts machen ohne eine Vertragskopie anonymisiert zu sehen.
Und was ist jetzt die "Lösung" ...? 🤔
Sie wären vielleicht auch anderen Mitglieder*innen mit einer ähnlichen Frage behilflich ...
Gruß, vw
Die Lösung ist in diesem wohl eher ein arbeitsrechtliches Problem.
Offenbar wurden vertragliche Vereinbarungen nicht umgesetzt.
Es gibt also keine klassische Lösung des Problems, da die Abrechnung auf der Basis der "falschen" Werte korrekt ist.
Viele Grüße
Also bei einem Bruttogehalt von 1.600 € und bei 20 Std. / Woche (5 Tage Woche), komme ich auf einen Stundenlohn von 18,46 € (20 * 13/3 = 86,66 Std im Monat).
Das stimmt doch schon auf dem Lohnzettel gar nicht.
Und wenn ich im Brutto die zwei Tage Kind krank rausrechne, dann bleibt ein Brutto von 1.496,77 € übrig.
Vielen Dank nochmals an alle beteiligten die geholfen haben. Ja die Abrechnung ist richtig aber auf falschen Vertragsdaten. Dies muss nun im Unternehmen geklärt werden. Sobald ich mehr weiß schreibe ich es hier in den Kommentar. Lieben Dank