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Kindkrank - Mitaufnahme ins Krankenhaus

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letzte Antwort am 15.08.2024 11:12:23 von lohnexperte
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lohnexperte
Fachmann
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Liebe Community,

 

wusstet ihr schon???

 

(Zumindest) bei der AOK PLUS in Sachsen und Thürungen hat sich seit 01.01.2024 etwas geändert:

 

Erfolgte die Berechnung der Verdienstausfallentschädigung bis Ende 2023 noch zu 100% (und setzte eine Bescheinigung zum Verdienstausfall des Arbeitgebers auf einem AOK-Papierformular voraus), ist es wohl seit 2024 anders:

 

https://www.aok.de/pk/leistungen/kinder-familien/kind-im-krankenhaus/

 

Demnach ist nun nicht mehr zu unterscheiden zwischen Kinderkrankenpflege zu Hause oder bei Mitaufnahme ins Krankenhaus. Der Verdienstausfall wird seit 01.01.2024 in beiden Fällen gleich erstattet (wie "normale" Kinderkrankenpflege).

 

Demnach ist nun auch in beiden Fällen die Fehlzeit "Kinderpflege mit Krankengeld" zu erfassen, so dass eine DÜ zur EEL-Meldung programmseitig veranlasst wird.

 

Leider ist das an mir komplett vorbeigegangen (und ich nahm an, gut informiert zu sein) - wie unangenehm gegenüber dem Mitarbeiter ... 😓

 

Laut Aussage der AOK-Mitarbeiterin wäre diese Vorgehensweise bei anderen Krankenkassen bereits schon vor dem 01.01.2024 so üblich gewesen ...

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

 

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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lohnexperte
Fachmann
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Ach ja, genau: Das PFLEGESTUDIUMSTÄRKUNGSGESETZ! 👍

 

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letzte Antwort am 15.08.2024 11:12:23 von lohnexperte
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